Temeswar - Laut einer Mitteilung der Temescher Landwirtschaftskreisdirektion, sind Eigentümer von unbearbeiteten Ackerflächen seit dem 1. November in Gefahr, Geldstrafen zu erhalten. Laut Direktor Tiberiu Lelescu gelten ab nun folgende Strafen: 200 Lei pro unbearbeiteten Hektar Landwirtschaftsfläche für das erste Jahr, 300 Lei für ein zweites und 400 Lei für ein drittes aufeinanderfolgendes Kalenderjahr.
Gesetzliche Grundlage dafür sind eigentlich alte Regierungsverordnungen sowie das entsprechende Gesetz Nr. 180/2002. Die rumänischen Regierungen aus dieser Zeitspanne haben jedoch die Anwendung dieses wichtigen Gesetzes, großteils aus populistischen Beweggründen, von Jahr zu Jahr aufgeschoben. Diese Nachsicht gegenüber den Bodeneigentümern führte zu einer katastrophalen und in den EU-Ländern einmaligen Situation der Landwirtschaft: Rumänien, der einstige Kornspeicher Europas, besitzt derzeit wohl etwa 14 Millionen Hektar Landwirtschaftsfläche. Diese Gesamtfläche ist jedoch total zersplittert und parzelliert bzw. im Besitz von vier Millionen Eigentümern. Im Vorjahr erreichten die brachliegenden und unbearbeiteten Landwirtschaftsflächen landesweit drei Millionen Hektar.
Allein im Kreis Temesch, dem Landeskreis mit der größten Anbaufläche, blieben 2010 100.000 Hektar Feld unbearbeitet. Laut Landwirtschaftsminister Valeriu Tabără sind heuer 40 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche des Kreises unbearbeitet. Wegen dieser unhaltbaren Situation führte das rumänische Landwirtschaftsministerium schon zu Jahresbeginn ein unfehlbares Überprüfungssystem per Satellit ein.
Laut DJA-Direktor Tiberiu Lelescu werden Fachleute von der Agentur für Zahlungen und Eingriffe in der Landwirtschaft Untersuchungen und Analysen betreffend die Eigentümer der unbebauten Felder anstellen, um die genauen Gründe für die Aufgabe der Felder herauszufinden: Die Bodeneigentümer könnten, wie in vielen Fällen, wegen hohen Alters oder Mittellosigkeit zur Bearbeitung oder Verpachtung nicht mehr imstande sein. In solchen Fällen würde man als letzte Lösung auch den Verkauf der Flächen an die Landesagentur der Staatsdomänen vorschlagen können.