Gericht halbiert Tätigkeitszeit

Mehr Fälle sollen „möglichst in Abwesenheit“ abgeurteilt werden

Reschitza – Dienstag hieß es beim Kreis- und Munizipalgericht Reschitza noch, die Zahl der Gendarmen werde erhöht, die den Zugang in die Gerichtssäle kontrollieren sollen, damit je weniger sichtbar Angesteckte mit größeren Menschenmassen in den Gerichtssälen in Berührung kommen. Mittwoch entschied das Leitungskollegium des Kreisgerichts Karasch-Severin, dass ab sofort nur noch Dringlichkeitsfälle (Strafprozesse, Schutzmaßnahmen, Erlasse des Gerichtspräsidenten u.Ä.) behandelt werden. Alle anderen Fälle werden „vorläufig bis April“ aufgeschoben.

Im Weiteren rät das Gerichtskollegium in seiner Mitteilung den Antragstellern, Klägern und Beklagten, ab sofort zunehmend die elektronischen Medien statt Dokumente auf Papierbasis zu nutzen, um angeforderte Dokumente an die Gerichte zu schicken (an die E-Mail-Adresse: escris.115@just.ro). Auch Einblick in die Gerichtsakten möge man sich möglichst auf elektronischem Weg beschaffen, wozu der Geheimcode der gerichtlichen Vorladung („parola de la citație“) diene.

Andrerseits meldet das Gerichtskollegium, dass vorübergehend die öffentliche Arbeitszeit der Gerichte bis April nur noch von 9 bis 11 Uhr (statt wie üblich 9-13 Uhr) ist, während die Seiten gebeten werden, möglichst von ihrem Recht Gebrauch zu machen, der Gerichtsverhandlung fernzubleiben. „Die Seiten werden angehalten, Gesuche einzureichen, damit ihre Causae in Abwesenheit behandelt werden, wenn ihre Anwesenheit im Gerichtssaal nicht unbedingt nötig ist, das heißt, wenn Beweise nicht unbedingt eine Anhörung von Zeugen erfordern.“ Außerdem wird allen Beteiligten an Prozessen verboten, sich wie üblich in den Foyers vor den Gerichtssälen aufzuhalten