Temeswar (ADZ) – Besondere Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Epidemie haben am Montag die Vorsitzenden der Temeswarer Gerichte getroffen: ab Dienstag dürfen sich in den Gerichtssälen des Dikasterialpalais nur jeweils 20 Personen aufhalten, auf jedem Flur sollen es nicht mehr als 50 gleichzeitig sein. Alle eineinhalb Stunden soll eine 15-minütige Pause vorgenommen werden, um die Lüftung der Räume zu ermöglichen. Jeden Morgen soll das Dienstpersonal die Böden in den Gerichtssälen mit einer Chlorlösung reinigen, die Tische und Bänke sollen mit alkoholhaltigem Desinfektionsmittel gewaschen werden. Da fast jeden Tag Festgenommene oder zu Gefängnisstrafen Verurteilte in das Dikasterialpalais gebracht werden müssen und dadurch die Infizierungsgefahr deutlich steigt, haben die Gerichtsvorsitzenden die IT-Dienste damit beauftragt, die Anhörung dieser Personen per Schaltkonferenz zu ermöglichen, so dass Transporte aus der Justizvollzugsanstalt vermieden werden können.
Empfohlen wird, dass die Bürger sich in Entfernung von jeweils einem Meter zu einander aufhalten und jeglichen körperlichen Kontakt meiden. Die Bürger werden ferner beraten, auf die persönliche Akteneinsicht vor Ort zu verzichten und die elektronischen Dienste der Gerichte zu nutzen. Das Temeswarer Berufungsgericht erinnert daran, dass an allen Gerichten der Kreise Arad, Temesch und Karasch-Severin die elektronische Akteneinsicht per vom jeweiligen Gericht mitgeteilten Passwort möglich ist. Wer Dokumente einzureichen hat, soll dies per Post oder direkt per Mail entsprechend den Anweisungen auf den Internetseiten der Gerichte machen. Ab Dienstag haben die Registratur- und Archivdienste des Temeswarer Amtsgerichts, des Temescher Gerichts und des Berufungsgerichts ihr Publikumsprogramm auf zwei Stunden täglich eingeschränkt, Gerichtsdiener, die Kontakt zu den Bürgern haben, sollen Schutzmasken und Handschuhe tragen, doch müssen diese erst angeschafft werden, hieß es in der Mitteilung des Berufungsgerichts.