Geschwindigkeitsbegrenzungen im Kronstädter Stadtgebiet

Verkehrskommission fasste neue diesbezügliche Beschlüsse

Kronstadt – Die Verkehrskommission , die im Rahmen des Kronstädter Bürgermeisteramtes besteht, hat nun beschlossen Geschwindigkeitsbegrenzungen im Stadtgebiet einzuführen, nachdem gleiches Gremium vor fünf Jahren sich für höhere Geschwindigkeiten ausgesprochen hatte. Damals wurde das Limit im Stadtgebiet von 50 auf 60 km/h, bei den Stadteinfahrten sogar auf 70 km/h angehoben. Anfangs war die Maßnahme provisorisch, wurde aber dann 2011 als Regel eingeführt.  Auf Vorschlag der Verkehrspolizei nahm nun genannte Kommission in ihrer in diesen Tagen stattgefundenen Zusammenkunft neue Maßnahmen an, u.zw. soll allgemein die Verkehrsgeschwindigkeit im Stadtgebiet herabgesetzt werden. Auch sollen die Übergangsstellen für Fußgänger ins Auge gefasst werden.

Einige sollen aufgelöst werden, andere, wo es sich wegen der zahlreichen Passanten als notwendig erweist, sollen eingeführt werden. Diese werden auch mit gelbem Blinklicht versehen. Vor diesen sollen Geschwindigkeitshürden angebracht werden. Was die Geschwindigkeit der Fahrzeuge betrifft, müssen die Fahrer nun besonderes auf die diesbezüglichen Verkehrszeichen achten, da das Limit in gleicher Straße unterschiedlich sein kann. Erstens wurde die Geschwindigkeit auf den Zufahrtsstraßen zur Stadt von 70 auf 60 km/h herabgesetzt. Auf den Hauptverkehrsstraßen wurde das Limit von 60 auf 50 km/h reduziert. Im Stadtzentrum und im Umfeld von Schulen soll die Geschwindigkeit höchstens 30 km/h betragen. Somit Achtung Autofahrer, da die Verkehrspolizei nun sicher eine Zeit auf Posten stehen wird.