Gesetzesnovelle angenommen

Auch die Kinder der Holocaust-Opfer erhalten Entschädigungsleistungen

Hermannstadt (ADZ) – Verabschiedet hat das Abgeordnetenhaus als die entscheidende Kammer vergangene Woche Gesetz Nr. 167/2021 über die Veränderung und Ergänzung von Regierungsbeschluss Nr. 105/1999. Dieser verfügte Entschädigungsleistungen an Personen, die von den Regimes Rumäniens zwischen dem 6. September 1940 und 6. März 1945 aus ethnischen Motiven verfolgt worden sind. Dabei handelt es sich insbesondere um Angehörige der jüdischen sowie der Roma-Minderheit, die auf Grund von Verordnungen der Antonescu-Regierung deportiert oder sonstigen Maßnahmen unterzogen worden sind.

Die nun angenommene Gesetzesnovelle verfügt die Ausweitung der den Verfolgten zugesprochenen Entschädigungsleistung auf die Kinder jener, die in Massakern, in den „Todeszügen“ (Jassy/Iași), in Deportation oder Zwangsarbeitslagern starben oder seither vermisst sind. Eine monatliche Entschädigung erhalten auch die nach der Verfolgungszeit geborenen Kinder von Eltern, die aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit in der oben angegebenen Zeitspanne in Gettos oder Gefängnisse gesperrt, aus den Wohnungen evakuiert oder sonstigen Verfolgungen ausgesetzt waren.

Die Gesetzesinitiative eingereicht hat Silviu Vexler, der Abgeordnete der jüdischen Minderheit, sie wurde vom DFDR-Abgeordneten Ovidiu Ganț sowie Varujan Pambuccian, dem Vertreter der Armenier und Leader der Fraktion der nationalen Minderheiten, sowie je einem Abgeordneten der PSD, PNL und UDMR unterstützt. „ Ich sah es als meine moralische Pflicht an, diese Gesetzesinitiative als Vertreter der deutschen Minderheit im Parlament zu unterzeichnen und danke meinem Freund Silviu Vexler, mich an ihr beteiligt zu haben,“ erklärte MP Ganț. „Unsere Zusammenarbeit hat sich erneut als erfolgreich erwiesen, nachdem uns im vergangenen Jahr gelungen war, Entschädigungsleistungen für die Kinder der Russland- und Baragan-Deportierten zu erzielen. Nun ist es gelungen, für die Nachkommen der Holocaust-Opfer eine moralische und materielle Wiedergutmachung durchzusetzen.“