Orawitza – Romulus Stefan jr. wurde von einem geschädigten Herdenbesitzer (und später von der Staatsanwaltschaft, aufgrund von dessen Anzeige) beschuldigt, eine Herde von 100 Schafen gestohlen und sich dazu der Beihilfe von Simion Filaret Suciu und Bogdan Gavril bedient zu haben. Aufgrund dieser Beschuldigung (und der Tatsache, dass er in einer Schafhürde bei Valea Timişului tatsächlich an die hundert Schafe hielt) nahm ihn die Staatsanwaltschaft mit Genehmigung des Stadtgerichts Orawitza/Oraviţa für 30 Tage in U-Haft.
Inwiefern es dabei eine Rolle gespielt haben könnte, dass RS der Sohn jenes Romulus Ştefan (sen.) ist, der vor einigen Jahren aus Eifersucht durch die Badezimmertür auf seine Frau mit dem Jadgewehr geschossen und sie dabei am Fuß verletzt hat, das bleibt dahingestellt - wurde aber in allen Medienberichten über den Fall gewissenhaft erwähnt.
Die Staatsanwaltschaft brachte RS, SFS und BG vor Gericht, obwohl alle drei sowohl vor den Untersuchungsbehörden, als auch später vor Gericht, unaufhörlich beteuert hatten, dass die als gestohlen gemeldeten und vermeintlich in der Hürde der Sennhütte von RS in Vale Timişului „entdeckten“ Schafe, eigentlich aus dem Südosten des Verwaltungskreises Mehedin]i gekauft waren. Auch das Gericht konnte keinem von ihnen den Diebstahl einer ganzen Schafherde nachweisen und sprach sie nach anderthalbjähriger Prozessdauer frei.
Während des Prozesses hatte Romulus Ştefan wiederholt gefordert, die Herkunft seiner Schafherde, die er in Valea Timişului hielt, im Verwaltungskreis Mehedinţi nachzuprüfen – was mit großer Verspätung (und nicht durch die Staatsanwaltschaft) geschah - und auch immer wieder behauptet, dass er zum Zeitpunkt, als ihm der angebliche Diebstahl der Herde vorgeworfen wurde, sich auf einem Nutztiermarkt in der Nähe von Hunedoara befunden hatte. Cosmin Bolosin, der Reschitzaer Anwalt für schwierige Fälle, führte noch – letztendlich erfolgreich – ins Feld, dass sich Romulus Ştefan jr. beim Kreisinspektorat der Polizei in Reschitza/Reşiţa einer Überprüfung durch den Lügendetektor unterziehen ließ und dass auch dabei keine Unstimmigkeiten mit und in dem von ihm beharrlich Behaupteten aufgezeigt werden konnten. Nach dem Freispruch – den weder die Staatsanwaltschaft noch die höheren Justizorgane Rumäniens bisher angefochten haben – überlegt Romulus Ştefan jr. nun, Rumänien zu verklagen und für die Untersuchungshaft sowie das in den anderthalb Jahren Prozessdauer Erlittene und Erduldete Entschädigungen einzufordern.