Reschitza – Laut Gesetz muss Präfekt Nicolae Miu Ciobanu den in Untersuchungshaft befindlichen Vizepräsidenten des Kreisrats Karasch-Severin, Ionesie Ghiorghioni, seines Amtes entheben. Dass er es noch nicht getan hat, liegt an der Trägheit des Berufungsgerichts Temeswar/Timişoara, das noch keine schriftliche Urteilsfassung vorgelegt und (auch) an die Präfektur in Reschitza/Reşiţa gesandt hat. Erst aufgrund dieses Dokuments kann der Präfekt den notorischen Schmiergeldnehmer einstweilig vom Dienst entheben. Zwischendurch sitzt dieser in den Gefängniszellen im Keller des Kreisinspektorats Temesch der Polizei in Temeswar und kassiert weiter seinen Lohn als Kreisratsvize in Karasch-Severin, aus Reschitza.
Laut Art. 100, bezogen auf Art, 56 des Gesetzes der Kommunaladministration (215/2001), in dessen novellierter Form, wird „das Mandat eines Kommunalrats suspendiert, wenn dieser in Untersuchungshaft genommen wird. Die Maßnahme der Untersuchungshaft muss sofort von der Gerichtsinstanz dem Präfekten mitgeteilt werden, der, per Präfektenorder, die Suspendierung des Mandats feststellt.“ Streng genommen, ist das Temescher Berufungsgericht durch die Verzögerung der Abfassung des Urteils straffällig geworden – nur ist dafür nirgends eine Strafe vorgesehen.
Fakt ist, dass man in der Reschitzaer Präfektur bisher vergeblich auf dieses „Sofort“ des Temeswarer Berufungsgerichts wartet, mit der Folge, dass der Mandatsträger zwar in Temeswar im Gefängnis sitzt und den DNA-Staatsanwälten zur ständigen Verfügung steht, dass sein Lohn in Reschitza aber weiterbezahlt wird, als würde er das tun, wofür er um das Verständnis der Gerichtsinstanz gebettelt hatte: seinen Dienst gewissenhaft am Bürger des Banater Berglands versehen und sich „um die zahlreichen europäischen Projekte kümmern, die er in Karasch-Severin“ angestoßen hat...
Am Wochenende will die PNL sich als prompter als das Gericht und die Präfektur erweisen: Ionesie Ghiorghioni steht der zeitlich begrenzte Rausschmiss aus der Partei oder zumindest die zeitweilige Enthebung von der Parteimitgliedschaft bis zur Klärung seiner Situation – grundsätzlich gilt ja immer noch die Unschuldsvermutung - bevor (der gegenüber er ohnehin seit Jahren keinen Mitgliedsbeitrag bezahlt hat). Auf zentraler Ebene will die PNL am Wochenende einen Beschluss fassen bezüglich aller Parteimitglieder, die in Ghiorghionis oder einer mit der seinen vergleichbaren Lage sind.
In Reschitza wurde inzwischen ein Solidaritätsschreiben ausgegraben, das vor knapp drei Jahren der Kreisratsvize Ghiorghioni zugunsten seines guten Kumpels und Kumpanen im Geiste Ianăş Roşeţi verfasst hatte, um diesem die drohende Gefängnisstrafe wegen Schmiergeldnahme zu ersparen: „Ich drücke hiermit meine persönliche Wertschätzung für die Ehrlichkeit, Ernsthaftigkeit, den Takt, die Herzlichkeit, das Engagement und den Enthusiasmus aus, mit denen Herr Ianăş Roşeţi die Beziehungen der Zusammenarbeit angegangen ist, sowohl auf institutioneller Ebene, wie auch auf persönlicher Ebene“, steht in der Empfehlung ans Gericht, nachdem die DNA-Staatsanwaltschaft Roşeţi eine Schmiergeldannahme im Wiederholungsfall nachgewiesen hat und das Gericht ihn zu zweieinhalb Jahren Gefängnis und weiteren zwei Jahren Verlust bürgerlicher Rechte verurteilt hat – die Gefängnisstrafe, die er in der Temeswarer Popa Şapcă-Straße absitzt, ist nun bald abgelaufen.
Laut übereinstimmenden Aussagen der Beamten des Kreisrats Karasch-Severin, die Ghiorghioni unterstellt waren und die nun nach und nach vor der DNA-Staatsanwaltschaft aussagen müssen, hat Ghiorghioni die „Methoden“ von Roşeţi nach dessen Verhaftung sofort übernommen, einschließlich der „Zehn-Prozent-Regel“ (=von jedem Auftrag des Kreisrats zehn Prozent in Ghiorghionis Taschen und in seinen persönlichen Panzerschrank für Kleingeld in Băuţar), wobei er sich zusätzlich um die prompte Bezahlung der Aufträge – auch nicht oder unvollständig oder qualitativ mangelhaft umgesetzter - durch den Kreisrat gekümmert hatte, zumal er ja ein persönliches Interesse dabei hatte...
Was die Beamten in ihren Aussagen noch übereinstimmend betonten: keiner wagte es, sich Ghiorghionis Anweisungen, und wenn sie auch noch so gesetzwidrig waren, zu widersetzen, und: seine Anweisungen waren allein vom persönlichen Interesse an einer ständigen Bereicherung diktiert. Gesetze waren ihm gleichgültig.