Reschitza – Die Abgeordnete und PDL-Kreisvorsitzende Valeria Schelean bestritt dieser Tage in Reschitza/Reşiţa, beim PNL-Sitz, eine Pressekonferenz, in deren Rahmen sie sich vorwiegend zur Entscheidung des Verfassungsgerichts äußerte, das die „Wendehalsverordnung“ der Ponta-Regierung vom vergangenen Sommer für verfassungswidrig erklärt hatte, die Abwägung und gesetzliche Festlegung der Folgen dieses Urteils aber dem Parlament zuschob. Als Juristin, Mitglied und stellvertretende Vorsitzende des Justizausschusses meinte Schelean, dass die Bürgermeister, die vom Wendehalserlass Gebrauch gemacht haben, unverzüglich die Partei verlassen und ihre Posten räumen müssen, während die Mitglieder der Kommunalräte zu ihren Parteien zurückkehren müssten – falls diese die Verräter wieder aufnehmen. Am unnachgiebigsten würde sie gegen Ombudsmann Victor Ciorbea vorgehen: der müsste gefeuert werden. Denn er war es seinerzeit, der blauäugig erklärt hatte, es bestünde kein Grund zur Anrufung des Verfassungsgerichts, weil der allseits beanstandete Rechtsbruch der Ponta-Regierung sich im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bewege. Es gäbe keine Gründe, einen Verfassungsbruch zu beanstanden.
Valeria Schelean: „Es gab zahlreiche Appelle zur Beanstandung des Dringlichkeitserlasses, die alle darauf aufmerksam machten, auch die Zivilgesellschaft, dass der betreffende Dringlichkeitserlass angegriffen und untersucht werden müsste, bevor er seine Folgen zeigen kann. Das war der Augenblick, als der Ombudsmann erklärte, es gäbe keine Gründe dafür, einen Verfassungsbruch zu beanstanden. Nun, siehe da, das Verfassungsgericht sagt: doch, doch, diese Gründe gibt es! Wir hatten also, auch durch die Schuld des Ombudsmanns, einen Dringlichkeitserlass, der die Geschicke des gesamten Volkes hätte verändern können, wenn er sein eigentliches Ziel, einen Wahlsieg von Ponta im Präsidentschaftswahlkampf, erreicht hätte, und der war völlig verfassungswidrig. Und jetzt werden wir im Parlament vor die Situation gestellt, nachträglich die rechtlichen Folgen zu regeln, die hierdurch ausgelöst wurden.“
Es schmerze nun alle, sagte die PDL-Abgeordnete, das Schicksal der Wendehälse: „Was machen wir nur mit den auf kommunaler Ebene Gewählten, die sich aufgrund der Regierungsorder auf politische Migration begeben haben? Zumal das durch den Dringlichkeitserlass geöffnete Zeitfenster formal legal war, aber nachträglich für verfassungswidrig erklärt wurde. Meiner Meinung nach müssen dabei die Bürgermeister, als direkt Gewählte, anders behandelt werden als die Kommunalräte, in ihrer Eigenschaft als auf Parteienlisten Gewählte. Ziel sollte sein, neue Bürgermeister zu wählen und die politische Zusammensetzung der früheren Kommunal- und Kreisräte wieder herzustellen. So wie die Wähler diese gewollt hatten bei den Kommunalwahlen 2012. Ich fürchte bloß, dass die Parlamentsmehrheit der Regierungskoalition die Resultate der Migration vom September-Oktober 2014 festschreiben wird.“
Was sie allerdings für „unverhandelbar“ hält, ist der Rückzug des Tandems Ponta-Dragnea, des Initiators der verfassungswidrigen Entscheidung, aus der Regierung, „wünschenswert: aus der Politik!“ Denn sie haben nicht nur die Verfassung gebrochen, sondern der Regierungschef und sein Vize haben auch ihr Recht auf Dringlichkeitserlasse mißbraucht. Die Regierung „Ponta 4“ hingegen müsste im Amt bleiben, „denn sie muss nun erst mal alles Auslöffeln, was sie sich und uns eingebrockt hat. Ich fände es leichtsinnig, wenn die PNL Hals über Kopf an die Regierung streben würde, mit der Folge, dass auf sie später zurückfällt, was Ponta und seine Mannen falsch gemacht haben.“