Bukarest/Reschitza – Der noch von Kreisratspräses Sorin Frunzăverde aufgrund alter Geschäftsbeziehungen und einer nicht verjährten Bringschuld beförderte Sohn von Mircea Ciobanu, dem ehemaligen Chef der Landwirtschaftsbehörde und gegenwärtigem Chef der Jagdverbände des Banater Berglands, Kreisratssekretär Darian Ciobanu, ist ins Visier der Vizechefin des Rechtsausschusses der Abgeordnetenkammer, der PNL-Abgeordneten für Karasch-Severin, Valeria Schelean, geraten. In einer harschen Attacke stellt sie nicht nur seine Moralität infrage, sondern bezweifelt auch seine juristischen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Attacke folgte, nachdem Kreisratspräses Silviu Hurduzeu (PSD) sie auf der jüngsten Tagung des Kreisrats ziemlich unhöflich gebeten hatte, sich Sitzplatz am Tagungstisch der Kreisratsvertreter zu erheben und im Saal, bei den Zuschauern/Teilnehmern, Platz zu nehmen. Schelean war auf Rang zwei der PNL-Liste in den Kreisrat gewählt worden, hatte aber kurz vorher erklärt, dass sie es vorziehe, Parlamentarierin zu bleiben, also ihren Wahlplatz aufgibt. Darian Ciobanu war daraufhin seinem Chef zu Hilfe geeilt, und hatte lang und breit und mit teilweise oberflächlich zitierten lateinischen Zitaten (am „Diaconovici-Tietz“ war er nicht einer der besten Lateinschüler...) erklärt, wieso Scheleans Tätigkeit nicht kompatibel ist mit einem Kreisratsmandat.
Valeria Schelean verweist nun den Kreisratssekretär auf Gesetz 96/2006 (Status der Abgeordneten und Senatoren), wonach ihr Amt einer Abgeordneten sehr wohl kompatibel gewesen wäre mit einem Kreisratsmandat, weil sie 30 Tage Zeit hat, sich zu entscheiden, und dass man als Abgeordneter, im Falle der Nichtentscheidung, aus der höheren Funktion fliegt. „Entgegen also dem von Ihnen Behaupteten“, schreibt die Abgeordnete, „befand ich mich in keinerlei Inkompatibilät, weil ich mich, angesichts des Datums der Konstituierung des Kreisrats, innerhalb der gesetzlichen Optionsfrist befand.“ Ciobanu habe „voll Böswilligkeit und in böser Absicht“ „Werturteile gefällt, die außerhalb Ihrer Kompetenz liegen“.
Damit kommt sie dann zur Einschätzung, dass sie „nicht umhin kann, Ihre fehlenden juristischen Kenntnisse zu unterstreichen, denn mir scheint, dass sie nicht einmal einen prozeduralen Termin kalkulieren können!“
Ciobanu ließ die Sprecherin des Kreisrats, Camelia Şuşco, ein Kommuniqué verbreiten, das der Abgeordneten mit einem anderen Gesetz widerspricht (161/2003), dass nämlich die Option für ein Wahlamt binnen „höchstens 15 Tagen“ anzumelden ist, widrigenfalls der Präfekt durch Order der Inkompatibilität entgegenzuwirken habe. Bezüglich der Kalkulation prozeduraler Termine sei das Strafverfolgungsgesetzbuch relativ vage, weil es besagt, dass die „Termine anfangen zu fließen vom Tag der Bekanntgabe der Dokumente des Prozederes an, wenn das Gesetz nichts anderes vorsieht“... Da die konstituierende Sitzung des Kreisrats am 30. Juni stattfand, „war die Frau Abgeordnete am Tag der nächsten Kreisratstagung, am 15. Juni, genau am ersten Tag, da sie ihr Recht verloren hatte, am Tisch zu sitzen!“ Zudem habe die „geehrte Frau Abgeordnete“ noch etwas verwechselt: der Status der kommunalen Abgeordneten wird vom Gesetz 393/2004 geregelt. Zuletzt zitiert Darian Ciobanu in maliziöser Selbstverteidigung Tudor Arghezi: „Es reicht nie, gut zu sein, man muss für etwas geeignet/gut sein!“, und nicht zuletzt kommt er mit einem seiner lateinischen Zitate: „ubi lex non distinguit, nec nos distinguere debemus“.