Temeswar – Zu harten Gefängnisstrafen verurteilt wurden nach einem zweijährigen und stark mediatisierten Gruppenprozess die ehemaligen Zöllner und Grenzpolizisten vom Grenzübergang Morawitza/ Moraviţa an der rumänisch- serbischen Staatsgrenze: Laut einem Entscheid des Temeswarer Schiedsgerichts wurden 28 Ex- Zollbeamten und – Grenzpolizisten aus der sogenannten Angeklagtengruppe Morawitza II zu insgesamt 120 Jahren Haftstrafe und zur Bezahlung von 6,5 Millionen Euro Entschädigung an den rumänischen Staat verurteilt.
Die Zöllner und Grenzpolizisten waren bekanntlich am 8. Februar 2011 im Rahmen einer umfassenden und überfallartigen Großaktion von Einheiten der Antikorruptionsbehörde DNA, von DIICOT und der Gendarmerie aus mehreren Landeszonen verhaftet worden. Die DNA-Anklage lautete auf Schmuggel, Bezahlung und Annahme von Schmiergeldern sowie Bildung einer organisierten Verbrechergruppe. Laut der Anklageschrift der DNA-Staatsanwälte hätten die korrupten Beamten 80.000 Euro für die Erleichterung des Zigarettenschmuggels (Zigaretten im Wert von 3,3 Millionen Euro) in der Zone der Grenzübergänge Morawitza, Foieni, Kreis Temesch, und Naidăş, Kreis Karasch-Severin, erhalten.
Zur ersten Angeklagtengruppe zählten 68 Personen, zur zweiten Gruppe 41 Angeklagte. Es wurden Haftstrafen von acht Monaten bis zu acht Jahren und sechs Monaten ausgesprochen. Die Angeklagten Sava Dragacic und Flavius Ionescu wurden freigesprochen. Die Erben der Angeklagten Velimir Stoian und Radu Zahei, die während den Untersuchungen verstorben sind, müssen trotzdem laut Gerichtsbeschluss hohe Summen Entschädigung an den Staatshaushalt zahlen. Jenen Angeklagten, die ihre Schuld eingestanden hatten, wurde die Strafe auf ein Drittel reduziert.
Einige der Angeklagten wurden außer den Haftstrafen auch noch zu der Bezahlung beträchtlicher Entschädigungen verurteilt: So hat der Angeklagte Liviu Dănuţ Butta über 4,8 Millionen Lei, , Corina Pălimariu mehr als 3,2 Millionen Lei als Entschädigung zu bezahlen. Nach dem Absitzen ihrer Haftstrafen werden alle Ex-Beamten zudem noch fünf Jahre lang nicht mehr als Zollbeamter oder Grenzpolizist tätig sein können.
Das Temeswarer Schiedsgericht entschied gleichzeitig auch über die 48 Angeklagten, Zöllner und Grenzpolizisten vom Grenzübergang Naidăş, Kreis Karasch-Severin. Dabei lautete das Urteil zum Großteil auf Haftstrafen mit Bewährung.
Dieser Entscheid des Schiedsgerichts ist kein Endurteil, die Angeklagten können beim Obersten Kassations- und Gerichtshof Einspruch einlegen, was die meisten Angeklagten schon im Gerichtssaal getan haben. Eine Abänderung des Gerichtsurteils bzw. eine Reduzierung der Haftstrafen ist auch durch die Annahme des neuen rumänischen Strafgesetzbuches zu erwarten.