Haustierhaltung im Appartement

Zwei Stadträte initiierten Änderung des Lokalgesetzes

Temeswar – Zwei Temeswarer Stadträte wollen die Stadtratsentscheidung betreffs Haustierhaltung ändern. Laut HCL 371/2007 ist die Haustierhaltung im eigenen Appartement ohne die Einwilligung der Eigentümergemeinschaft, die nach Erhalt einer Mehrheit der Stimmen der Wohnungsbesitzer erfolgt, nicht erlaubt. Um einen Hund oder eine Katze gesetzmäßig in der Wohnung zu halten, ist laut dem genannten Stadtratsentscheid auch die spezielle Einwilligung der Besitzer aus den unmittelbar benachbarten Wohnungen erforderlich. Wer das Lokalgesetz nicht beachtet, der riskiert Geldstrafen zwischen 800 und 1000 Lei. Die beiden Stadträte Constantin Stefan Sandu und Adelina Tîrziu wollen nun, dass die Sondereinwilligung der Besitzer aus den benachbarten Appartements wegfällt.

„Die Haustiere mindern die Rate der Herzerkrankungen durch die Reduzierung des Cholesterins und der Triglyceride. Jeder Haustierbesitzer weiß, wie viel Liebe und positive Energie ein Tier zu bieten hat“, begründeten die beiden Stadträte das Vorhaben in einem Schreiben. Darüber hinaus erklärten die beiden, wie wichtig Haustiere für Kinder seien: Sie würden Allergien und Asthma vorbeugen, den Stress mindern und die Konzentrationskraft steigern, finden Sandu und Tîrziu.

Die Initiative zur Änderung der HCL 371/2007 kommt, nachdem der Fall eines Temeswarers, Lauren]iu Toader, hohe Wellen im Internet geschlagen hat. Der Temeswarer besitzt seit vorigem Jahr einen Amstaff-Mischling und erhielt, auf Anfrage, die Mehrheit der Einwilligungen seiner Nachbarn (14 von 20 Besitzern waren einverstanden). Allein der Besitzer aus einer der benachbarten Wohnungen ist mit dem Hund nicht einverstanden – die Folge: Die Lokalpolizei besuchte Laurențiu Toader zwei Mal dieses Jahr und erteilte ihm Geldstrafen von jeweils 800 Lei. Der junge Temeswarer, dessen Hund geimpft und dressiert ist, möchte nicht auf das Tier verzichten und fragte bei einigen Tierschutzorganisationen um Hilfe an.