Heltauer USR-Filiale wendet sich an Ständige Wahlbehörde

Bürgermeister verweigert sich Wunsch nach zusätzlichen Wahllokalen

Hermannstadt – Rodica Velţan, Vorsitzende der Filiale Heltau/Cisnădie der bürgerlichen Union Rettet Rumänien (USR), gibt sich als Stellvertreterin der etwa 4000 Bewohner des Neubau-Wohnviertels „Cartierul Arhitecţilor“ (Architektenviertel) am südwestlichen Stadtrand von Hermannstadt/Sibiu in der bis dato ungeklärten Causa einer ordnungsgemäß angeforderten Eröffnung zweier öffentlicher Wahllokale in besagtem Neubau-Wohnviertel nicht geschlagen.

Trotz seiner unmittelbaren Lage am Hermannstädter Ortsrand zählt das Architektenviertel als Teil des Verwaltungsraumes der Nachbarstadt Heltau, deren Rathaus der Leitung des gewählten Bürgermeisters Gheorghe Huja (PNL) unterliegt. Letzterer hatte im Januar des Jahres ein von der Heltauer USR-Filiale gesetzeskonform verfasstes Gesuch auf Eröffnung zweier Wahllokale in den Straßenzügen des Architektenviertels erhalten, worauf er mit einer schriftlichen Kurzantwort reagiert hatte, die keine detaillierten Begründungen für eine zwischen den Zeilen versteckte Abweisung der Anforderung festhält. Das dürftige Antwortschreiben lässt einzig und allein auf die Tatsache schließen, dass den stimmberechtigten Bewohnern des Architektenviertels der Zugang zu zwei Wahllokalen im sechs Kilometer weit entfernten Ortszentrum Heltau ermöglicht wird (die ADZ berichtete).

Hierauf hatte Rodica Velţan das Heltauer Rathaus am 7. Februar schriftlich um die Nachreichung genauerer Angaben bezüglich der Adressen der zwei erwähnten Wahllokale angefragt, doch blieben jegliche weiteren schriftlichen Reaktionen von Bürgermeister Gheorghe Huja, die innerhalb einer einmonatigen Frist erfolgen hätten müssen, bislang aus. Aus offenliegendem Grund und in Hoffnung auf Beseitigung des Mangels an Wahllokalen im Architektenviertel hat die lokale USR-Filiale die Ständige Wahlbehörde (Autoritatea Electorală Permanentă, AEP) über die hinderliche Sachlage vor Ort in Kenntnis gesetzt. „Wir waren davon ausgegangen, dass der Vorgang kein Hindernis darstellt und in beiderseitigem Einvernehmen der Bewohner des Neubau-Wohnviertels und der öffentlichen Lokalverwaltung gelöst werden kann. Uns ist klar, dass wir in einer Wohngegend leben, deren Entwicklungsprozess noch längst nicht abgeschlossen ist. Die lokalen Leitungsbehörden aber stehen in engem Kontakt zu den lokalen Immobilienanbietern. Deswegen wäre dieser Vorgang für die Leitungsbehörden eine gute Gelegenheit gewesen, in der Kommunikation mit Heltauer Bewohnern des Stadtgebietes als auch des Architektenviertels ein und dasselbe Interesse an den Tag zu legen“, so Rodica Velţan.

Das aktuell gültige Gesetz Nr. 208 aus dem Jahr 2015 hält klar fest, dass einzelne Wahllokale auf ihren zugeteilten Personenlisten nicht mehr als jeweils 2000 wahlberechtigte Bürger führen dürfen. Auch ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die räumliche Entfernung zwischen Wohnsitz des Wählers und Wahllokal die ordnungsgemäße Distanz von drei Kilometern nicht überschreiten darf.