Reschitza – Vor etwa sechs Wochen mokierte sich Kreisratspräses Romeo Dunca gegen das überhandnehmende Querfeldeinfahren der Quad-Besitzer durch die Naturschutzgebiete des Banater Berglands und forderte von „den Zuständigen“, endlich konkrete Maßnahmen zur Eindämmung des Umweltfrevels zu treffen. Die mit starken Motoren ausgerüsteten Quads von Fahrern aus Rumänien, aber auch aus ganz Europa, die im Banater Bergland zu beobachten sind, hätten die Hochweiden und -wiesen des Banater Berglands, aber auch zahlreiche Waldwege gnadenlos kaputtgefahren und durch ihr Vorgehen der Erosion Vorschub geleistet, aber auch das sensible Gleichgewicht des Bodens in Höhenlagen um und über 1000 Meter Seehöhe für Jahrzehnte gestört.
Von den wissenschaftlichen Beiräten der Natur- und Nationalparks sowie der Natura 2000 Schutzgebiete des Banater Berglands ist als dringende Warnung zu erfahren, dass die natürliche Regenerierung einmal durch Durchfurchung zerstörter Bodenstrukturen bis zu hundert Jahre dauern kann, was die Off-road-(oder: Querfeldein-)Fahrer am wenigsten zu stören scheint. Was nicht ausdrücklich verboten ist, das gilt den meisten als erlaubt und die wenigsten fragen sich überhaupt, ob es rechtens sei, mittels Quads die Bergwelt zu durchrasen. In der Tat ist seitens der Gendarmerie zu erfahren, dass das Befahren von Waldwegen und Forststraßen mittels geländegängiger Fahrzeuge erlaubt sei – so lange die Fahrer die ausgewiesenen Wege nicht verlassen. Im Umkehrschluss gilt also: Querfeldeinfahren ist nicht erlaubt.
Aus diesem Blickwinkel ist das jüngste Kommuniqué des Kreisinspektorats der Gendarmerie Karasch-Severin zu verstehen, in dem es heißt: „Mehrere Teams des Kreisinspektorats der Gendarmerie Karasch-Severin haben zusammen mit den Angestellten der als Natura 2000 ausgewiesenen Schutzgebiete eine Begegnung mit den Unternehmern organisiert, die Quads zum Mieten anbieten. Dazu eingeladen waren auch mehrere Touristen, die an jenen Tagen mittels geländegängigen Fahrzeugen die Banater Bergwelt im Raum Muntele Mic erkunden wollten. Die Gendarmerie erklärte allen Anwesenden den rechtlichen Rahmen zur Nutzung von Quads, Snowmobilen, allradgetriebenen Autos und Motorrädern in geschützten Arealen.“