Hermannstadt – Die Bedürftigen der Stadt, die in der kalten Jahreszeit in ihren Wohnungen mit Holz, Heizöl oder Fernwärme heizen, unterstützt das Hermannstädter Bürgermeisteramt seit dem Winter 2002 – 2003, als hier dessen Öffentlicher Dienst für Sozialassistenz gegründet wurde. Was den diesbezüglichen Bedarf an Holzmasse für das laufende Jahr anbelangt, muss das Bürgermeisteramt laut Gesetz nun eine Schätzung der notwendigen Mengen ausarbeiten und dem Hermannstädter Forstamt vorlegen. Die Gesetzesgrundlage hierfür gibt das Gesetz 175/2017 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes 46/2008 Forstgesetz sowie zur Änderung des Artikels 5, Absatz 2 des Gesetzes 192/2010. Die neuen Vorgaben sollen dazu beitragen, dass die Holzmasse wirtschaftlicher verwendet und die Verschwendung vermieden wird. Dementsprechend ist das Hermannstädter Bürgermeisteramt verpflichtet, dem Forstamt bis 16. August den geschätzten Bedarf an Holz für die kalte Saison 2017 - 2018 mitzuteilen. Die Statistik ist insofern wichtig für die Endverbraucher, als abhängig von ihren Ergebnissen das Forstamt die notwendige Holzmenge anliefern wird, welche die Bevölkerung dann erwerben kann. Zur Schätzung des Bedarfes werden die Bürger, die ihre Wohnungen mit Holz beheizen, gebeten, ein Schreiben an die Stadtverwaltung zu richten, mit welchem sie mitteilen, wie viele Kubikmeter Holz sie für den Winter 2017 - 2018 benötigen. Das an den Dienst für das Städtische Patrimonium gerichtete Schreiben muss bis 16. August am Sitz des Bürgermeisteramtes in der Samuel-von-Brukenthal-Straße Nr. 2, im Touristeninfozentrum abgegeben werden.