Hermannstadt – Die Hotelsteuer führt das Hermannstädter Bürgermeisteramt heuer aufgrund der Änderung des Steuergesetzbuchs unter Art. 484 wieder ein. Die Gebühr wird für die gesamte Dauer des Aufenthaltes des Gastes bezahlt und stellt 1 Prozent des Preises für jede Übernachtung dar, die in Anspruch genommen wird. Die Gästehäuser und Hotels sind verpflichtet, die Hotelgebühr bis zum zehnten Tag des Folgemonats an die Stadtverwaltung abzuführen. Die Privat- und Rechtspersonen, die Übernachtungen anbieten, sind ebenfalls bis zum 10. jeden Monats verpflichtet, entsprechende Erklärungen der Steuerdirektion im Rahmen des Bürgermeisteramtes am Großen Ring/Piaţa Mare vorzulegen.
Wichtig ist dabei, dass die Hotelgebühr auf den Zahlungsbelegen ausgewiesen werden muss und zwar bei Rechtspersonen auf den Rechnungen und bei Privatpersonen auf den ausgestellten Quittungen. Sollen die betreffenden Einrichtungen das servierte Frühstück nicht getrennt ausweisen, wird ebenfalls als Gebühr 1 Prozent des Rechnungsbetrages erhoben.
Die Hotelgebühr kann bei den Schaltern der Steuerdirektion in den beiden Sitzen des Bürgermeisteramtes bezahlt werden sowie in den Hermannstädter Postämtern, auf der Internetseite der Stadtverwaltung www.sibiu.ro oder per Banküberweisung auf das Konto RO70 TREZ 5762 1360 206X XXXX, Steuernummer 4270740 Schatzamt Hermannstadt.
Die lokalen Steuern und Gebühren für 2017 hat der Hermannstädter Stadtrat mit seinem Beschluss Nr. 360/2016 angenommen.