Karansebesch – Aufgrund der Änderungen im Steuerrecht, die von der Regierungskoalition Mitte dieses Jahres beschlossen wurden, weil diese Regierung das Staatssäckel mit beneidenswerter „Konsequenz“ bis auf den Grund verausgabt, entschieden die Ratsherrn von Karansebesch bereits jetzt, dass es unmöglich sei, die Immobilien- und Grundstückssteuer sowie diverse lokale Gebühren ab 2023 nicht anzuheben. Damit ist eigentlich bloß eine zentral getroffene Entscheidung lokal validiert worden, tröstete man die Bürger, sich selber rechtfertigend.
Infolgedessen werden in Karansebesch ab Januar 2023 die Immobiliensteuer und alle anderen Abgaben an die Kommunalverwaltung um 5,1 Prozent – nach Meinung der Regierung: der Stand der Inflation (die eigentlich erheblich höher ist) – angehoben. Kalkuliert wird die Höhe der Steuer nach dem den Notariatsbüros vorgegebenen Gebäudewert, und zwar 0,1 Prozent davon im Falle von Wohnhäusern und 0,5 Prozent, wenn es sich um Rechtspersonen/Institutionen etc. handelt. Beide Werte gelten laut neuem Finanzgesetzbuch als „minimal und verpflichtend“ und müssen abgeführt werden.
Einer der Karansebescher Ratsherrn, Dragoș Curelea (von der oppositionellen USR), traf während der Debatten zu diesem Tagesordnungspunkt der Stadtratstagung den Nagel auf den Kopf: „Wenn ihr die Beschlussvorlage aufmerksam gelesen habt, werdet ihr wissen, dass sämtliche Steuern 2023 erhöht werden. Dies, obwohl die Regierungskoalition aus PSD/PNL/UDMR bei Amtsantritt neben ihren vielen anderen Versprechungen auch versicherte, dass die Steuern und Gebühren in ihrer Amtszeit nicht angehoben werden. Jetzt stellt sich heraus, dass die Lasten einmal mehr auf diejenigen abgeschoben werden, die über kleine und mittlere Besitztümer verfügen, nicht auf die großen Eigner. Laut den Probeberechnungen der Leitung des städtischen Fiskus wird es für viele Wohnungen in Karansebesch erhebliche Steuer- und Gebührenerhöhungen geben. Meine Partei enthält sich deswegen der Stimme.“
Auch der PSD-Abgeordnete Valentin Dascălu, ein Urgestein der PSD Karansebesch, kommentierte die Entscheidung sehr zurückhaltend: „Das neue Fiskalrecht mit der Steuerkalkulation auf Immobilien von 0,1 Prozent des Werts, der den Notaren im Verkaufsrecht vorgegeben ist, bedeutet eigentlich eine Verdoppelung bis gar Verdreifachung der Immobiliensteuer. Die Wertetabellen der Notare liegen eh höher als die bisherige Kalkulationsbasis für Immobiliensteuern, wie sie bei den städtischen Büros für Steuern und Gebühren gehandhabt wurden.“ Daniela Schragner, die Leiterin des Karansebescher Fiskus, beschwichtigte hingegen: es handle sich eigentlich konkret um 10 oder 20 Lei mehr für ein Appartement oder ein Haus...
Danach nahmen mehrere Stadtratsmitglieder das Wort in der typisch rumänischen, mentalitär festgeschriebenen Reaktionsweise: es hätte eh schlimmer kommen können, hätte der Stadtrat sich nicht für die minimal vorgeschriebene Steuer- und Gebührenerhöhung entschieden...