Hermannstadt (ADZ) – Darauf hingewiesen wurde der DFDR-Abgeordnete Ovidiu Gan] von einem Vater, dass das im Rahmen des Bildungsministeriums als Direktion tätige Nationale Zentrum für die Anerkennung und Gleichwertung der Diplome (CNRED) von in rumänischer, englischer, französischer, spanischer und italienischer Sprache ausgestellten Absolvierungsurkunden einfache Kopien, von in deutscher Sprache ausgestellten Unterlagen jedoch übersetzte und beglaubigte Kopien verlangt. In einer parlamentarischen Frage an Bildungsminister Daniel David vertrat MP Ganț die Meinung, dies sei eine Diskriminierung, denn Deutsch ist ebenfalls eine im internationalen Verkehr genutzte Sprache und Muttersprache einer in Rumänien lebenden nationalen Minderheit. Er wies darauf hin, dass es im Land Lyzeen und Universitäten mit deutscher Unterrichtssprache gibt und von der oben genannten Maßnahme rumänische Absolventen betroffen sind, die nach der Fortführung der Studien in Deutschland ins Land zurückkehren. Er forderte den Minister auf, das Prozedere für die Anerkennung der in deutscher Sprache ausgestellten Diplome jenem der in den oben genannten Sprachen anzugleichen.
In der von Staatssekretär Gigel Paraschiv unterzeichneten Antwort an den Abgeordneten werden zunächst die Bemühungen betreffend die akademische und professionelle Mobilität gelobt, zu denen auch die Vereinfachung der Vorgänge zur Anerkennung der im Ausland erhaltenen Studienakten gehöre. Dass auf die Übersetzung der in englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache ausgestellten Unterlagen verzichtet wurde, liege an der großen Anzahl der in diesen Sprachen eingereichten Diplome sowie der „Frequenz und Relevanz“ der Verwendung dieser Sprachen in der internationalen Kommunikation. Die „Komplexität, grammatikalische Struktur und der technische Wortschatz“ sowie die „relativ geringe Anzahl der Deutsch Sprechenden“ mache die Verpflichtung notwendig, eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen, um die Genauigkeit zu sichern. Erst ein derart übersetztes Dokument ermögliche der Anerkennungsbehörde die korrekte Evaluierung der im Ausland ausgestellten Studienakten „fehlerlos und ohne Mehrdeutigkeiten“. Nicht notwendig ist die Übersetzung, sofern die Abgangsurkunde in Deutsch und Englisch ausgestellt wurde.
Ferner weist Staatssekretär Paraschiv MP Ganț da-rauf hin, dass eine Evaluierung ausschließlich der in deutscher Sprache ausgestellten Unterlagen ohne beglaubigte Übersetzung zu einer ungleichen Behandlung und Diskriminierung der anderen nationalen Minderheiten (ungarische, türkische, griechische, bulgarische, usw.) in Rumänien und zu Störungen im administrativen Prozess der Anerkennung, einschließlich juridischer Natur, führen könne.
„Ich finde die Antwort idiotisch“, erklärte der DFDR-Abgeordnete. „Es handelt sich ganz einfach um eine institutionelle Unfähigkeit des Ministeriums. Auch in Englisch, Spanisch, Französisch und Italienisch gibt es juridische Termini, die man kennen muss. Wenn das Ministerium hierfür Fachleute hat, soll es doch auch für Deutsch und Ungarisch Fachleute einstellen, denn in diesen Sprachen legen zahlreiche Absolventen der nationalen Minderheiten Diplome vor, Absolventen von Hochschulen in der Türkei, Bulgarien, Griechenland sind selten. Oder werden die Urkunden in englischer, französischer, spanischer und italienischer Sprache nach Gutdünken anerkannt? Die Begründung einer Diskriminierung der anderen Minderheiten ist absolut nicht stichhaltig! Ich habe dem Minister signalisiert, dass die Antwort inakzeptabel ist“, sagte MP Ganț.




