Reschitza – Der Star unter den gerichtlich bestellten Insolvenzverwaltern Rumäniens, Remus Borza, der für die Sanierung des staatlichen Energiegiganten Hidroelectrica und des mit ihm eng verkoppelten Reschitzaer Maschinenbauwerks UCMR (bzw. von dem, was seine Zecken, die Ex-Direktoren Adrian Chebuţiu und Adrian Coriolan Preda, übriggelassen haben), ist vom Obersten Justiz- und Kassationshof in Bukarest zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Der gerichtlich als erwiesen angesehene Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Interessenskonflikt. Der Vorgang, der zu Borzas Verurteilung geführt hat, war eigentlich transparent: Als Insolvenzverwalter hat Remus Borza über die Insolvenzverwaltungsfirma „Euro Insol SPRL” (an welcher er beteiligt ist) insgesamt 34 Vertretungsverträge und –vollmachten für Hidroelectrica an die Anwaltsfirma „SCP Borza şi Asociaţii” vergeben. Der Interessenskonflikt war eindeutig: Borza hat als Insolvenzverwalter einer Firma und über eine Firma, an der er beteiligt ist, an seine eigene Anwaltsfirma Verträge vergeben, ohne Ausschreibungen, direkt.
Damit er die „SCP Borza şi Asociaţii” Hidroelectrica in deren Prozessen gegen die Gläubiger verteidigt/vertritt. Daraus ergab sich für die Anwaltsfirma des Insolvenzverwalters ein Gewinn von 559.843,11 Lei (rund 220.000 Euro), errechneten die Staatsanwälte, wobei Remus Borza in doppelter Eigenschaft sich im Interessenskonflikt befand: sowohl als Insolvenzverwalter bei Hidroelectrica, als auch als Inhaber, der die Vertretungsaufträge vergebenden Euro Insol SPRL. Allein in der Zeitspanne November 2012 – Februar 2013 hat er in dieser Eigenschaft an seine eigene Anwaltsfirma 34 Zahlungsaufträge seitens Hidroelectrica unterzeichnet, während seitens der Anwaltsfirma Borzas Partnerin Nicoleta Munteanu die Verträge gegengezeichnet hatte. Nicoleta Munteanu ist sowohl Borzas Partnerin bei der Insolvenzverwaltungsfirtma Euro Insol, als auch in der Anwaltskanzlei „SCP Borza şi Asociaţii”. Sie stand also, wie Borza, in doppeltem Interessenskonflikt. Auch sie wurde zu einem Jahr auf Bewährung wegen offensichtlichem Interessenskonflikt verurteilt. Etwas befremdlich, ja regelrecht paradox ist allerdings die Anwendung dieses Gerichtsurteils im Falle Remus Borza.
Ein Jahr auf Bewährung heißt grundsätzlich und logisch auch, dass während dieser Bewährungsfrist dem Verurteilten gewisse weitere Rechte abgesprochen werden, etwa „das Recht, eine Funktion innezuhaben oder auszuüben, die in ihrer Natur jener gleicht (oder mit ihr identisch ist - wk), die vom Verurteilten ausgeübt wurde, um das Delikt auszuüben” (Art.64, Strafgesetzbuch). Die Interpretation dieser Aussage behauptet aber, dass während der „Suspendierung” (lies: „Bewährungsfrist”) auch das Inkrafttreten der Zusatzstrafe ausgesetzt wird. Im Klartext: trotz der Tatsache, dass sich der Insolvenzverwalter von Hidroelectrica und UCM Reschitza, Remus Borza, eindeutig und zweifellos im Interessenskonflikt befand – was der Oberste Justizhof durch sein Urteil bestätigt hat – darf er weiterhin als Insolvenzverwalter der beiden Unternehmen tätig sein. Unter exakt den selben Umständen, die zu seiner Verurteilung geführt haben, nämlich: im Interessenskonflikt... Nur: er sollte vorsichtig sein, an wen er künftig in seiner Eigenschaft als gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter und als Teilhaber der Insolvenzverwaltungsfirma Euro Insol Anwaltsaufträge vergibt.