Intendanz ausgeschrieben

Neubesetzung in der Leitung der Hermannstädter Staatsphilharmonie

Hermannstadt – Ioan Bojin, ausgebildeter Berufsmusiker und Flötist, scheidet im März des Jahres aus Pensionsgründen aus dem Amt des Direktors der Staatsphilharmonie Hermannstadt/Sibiu, die der Verwaltungsaufsicht durch den Hermannstädter Kreisrat unterliegt. Letzterer hat aus genanntem Grund ein Auswahlverfahren zur Neubesetzung der führenden Planstelle in der Gesamtleitung der Hermannstädter Staatsphilharmonie eröffnet, dessen erste Bewerbungsfrist am Donnerstag, dem 21. Februar, um 16 Uhr rumänischer Ortszeit endet. Die schriftlich einzureichenden Bewerbungsmappen werden von einer vom Hermannstädter Kreisrat beauftragten Fachkommission auf inhaltliche Ausrichtung und Organisationskompetenz untersucht werden, wonach am 7. März ein Bewerbungsgespräch stattfindet, das die fortgeschrittene Phase besagten Auswahlverfahrens markiert. Die finale Aufstellung infolge sämtlicher Bewerbungsabläufe sowie der Name derjenigen Person, die den Zuschlag des Hermannstädter Kreisrates erhalten haben wird, werden der Öffentlichkeit am Freitag, dem 8. März, mitgeteilt.
Zu den Mindestanforderungen auf das Amt des Direktors der Hermannstädter Staatsphilharmonie zählen eine dreijährige Berufserfahrung im praktischen Kulturbereich, ebenso eine dreijährige Berufserfahrung in der Domäne kultureller Intendanz. Bewerbungen ausländischer Personen werden unter der Bedingung der EU-Staatsbürgerschaft berücksichtigt. Das Regelwerk des Auswahlverfahrens ist auf der Homepage des Hermannstädter Kreisrates www.cjsibiu.ro/locuri-de-munca/ einsehbar. Ioan Bojin steht der Hermannstädter Staatsphilharmonie seit 2001 als Direktor vor. Menschliches Einfühlungsvermögen im direkten Kontakt mit den Orchestermitgliedern und eine moralisch unbeirrbare Integrität der Bewerber zählen in den amtlichen Vorschriften nicht zu den wichtigsten Eigenschaften des künftigen Direktors der Staatsphilharmonie Hermannstadt, werden aber das Ansehen des neuen Intendanten während der auf drei Jahre festgelegten Amtszeitperiode maßgeblich beeinflussen.