Den ersten offiziellen Wanderweg im Rahmen des Programms „Jahre des Wanderns“ markierten unlängst Mitglieder der Projektmannschaft, Vertreter der Hermannstädter Bergrettung und der lokalen Presse entsprechend dem von der Kreisverwaltung bewilligten „Leitfaden guter Praktiken zur Einrichtung der Wander- und Radwanderwege im Berggebiet und dem Hügelland des Kreises Hermannstadt/Sibiu“. Der neu markierte Abschnitt beginnt in Râu Sadului und führt in die malerische Hüttenlandschaft an der Grenze zwischen dem Cindrel- und dem Lauterbachgebirge/Munții Lotrului.
„Ein Wander- oder Radwanderweg muss in erster Reihe eine Route bieten, die in Sicherheit durchquert werden kann und über einen eingerichteten, ebenen und gepflegten Pfad verfügen, sodass sich die Öffentlichkeit der Erfahrung einer gefahrenfreien Wanderung erfreuen kann. Damit die natürliche Landschaft nicht beeinträchtigt wird und um die Besonderheiten der Routen entsprechend ihrem Umfeld hervorzuheben, müssen die Pfade einheitlich markiert werden und die Markierungen landschaftlich integriert sein, ohne die Aufmerksamkeit des Wanderers abzulenken“, so der Projektleiter Sergiu Olteanu.
Die Markierung der neuen Route erfolgte in zwei Schritten. Beim Aufstieg wurden die Stellen für das Anbringen der Markierungen gewählt, gereinigt und ein weißer Hintergrund angebracht. Beim Abstieg wurde dann der gelbe Punkt auf den inzwischen getrockneten Hintergrund gestrichen. Für ein einheitliches Erscheinungsbild wurden die beiden Schritte anhand von Schablonen ausgeführt. Auf der Route werden zusätzlich, dort wo das Gelände das Anbringen der Markierungen nicht gestattet, Marksteine oder Infotafeln aufgestellt. Dem Leitfaden zufolge erfolgt die Instandhaltung der Wege minde-stens jeden Frühling und Herbst des jeweiligen Jahres, wobei die Markierungen erneuert und der überschüssige Pflanzenbewuchs entfernt wird, sodass eine gute Sichtbarkeit gewährleistet wird. Das allgemeine Ziel der Markierungen ist es, die Wanderer in Sicherheit entlang einer Wanderroute zu leiten und ihnen eine entsprechende Orientierung zu ermöglichen, ohne die umliegende Landschaft zu beeinträchtigen. Die Einrichtung der Wanderwege ist im Gebirge und dem Hügelland ausschließlich mit der Zustimmung der Bergrettung und der zuständigen Verwaltungseinrichtung zulässig.
Der vorgenannte Leitfaden, den die Projektmannschaft „Jahre des Wanderns“ in Zusammenarbeit mit der Hermannstädter Bergrettung und Fachleuten der Zivilgesellschaft ausarbeitete, kann auf der Internetseite des Kreisrates unter der Adresse www.cjsibiu.ro eingesehen werden.
Das Programm „Jahre des Wanderns“ ist eine selbstfinanzierte Initiative des Kreisrates Hermannstadt in Zusammenarbeit mit dem Hermannstädter Kreistourismusverband. Seinen Hauptzweck bilden die Verbesserung der Wanderinfrastruktur und die Förderung der dem Ökotourismus spezifischen Tätigkeiten.