Jahreseinschätzungen für Direktoren

Kreisrat fasste diesbezüglichen Beschluss

Kronstadt – Die Leiter der Kulturinstitutionen, die dem Kronstädter Kreisrat unterstellt sind, müssen sich einer Jahreseinschätzung ihrer Tätigkeit 2016 unterziehen. Diesen Beschluss fassten die Ratsmitglieder in ihrer am Freitag, dem 17. Februar l.J. einberufenen ordentlichen Sitzung. Laut diesem Beschluss werden die Direktoren des Geschichtsmuseums des Kronstädter Kreises, des Kunstmuseums, des Ethnographiemuseums, des Gedenkmuseums „Casa Mureşenilor“, der Kreisbibliothek, der Volkskunstschule und des Kulturzentrums „Redoute“ in der Zeitspanne 20. Februar – 5. April 2017 einer Evaluierung unterzogen, die in zwei Etappen stattfindet. Diese müssen einleitend einen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2016 vorlegen.

Diese Berichte werden dann im Rahmen eines Interviews persönlich beim Kreisrat vorgestellt. Bis zum 27. März müssen sowohl diese Tätigkeitsberichte als auch die von den Evaluierungskommissionen gemachten Analysen zur Sprache kommen. Zwei Tage später müssen dann die Manager dieser Institutionen sich einem neuen Interview stellen. Bis zum 5. April werden ihnen die Ergebnisse mitgeteilt. Jedem werden Noten erteilt. Fallen diese unter 7 aus, entscheidet die Kommission, ob jeweiliger Manager seine Tätigkeit fortsetzen kann oder nicht. Drei Kommissionen, denen jeweils Ariana Bucur, Ion Manea und Daniel Gligoraş vorstehen, werden diese Einschätzungen vornehmen.  Ähnlich wird auch im Fall der Direktoren der dem Kreisrat unterstellten Krankenhäuser vorgegangen. Dafür besteht nur eine Kommission und wird von dem stellvertretenden Vorsitzenden des Kreisrates Adrian Gabor geleitet werden.