Reschitza - Vergangene Woche wurden am Kreis- und Stadtgericht in Reschitza die Gerichtstagungen täglich für je eine Stunde unterbrochen. Ab dieser Woche haben sich die Richter, Staatsanwälte und Gerichtsdiener des Banater Berglands dem landesweiten Protest der Justizbeamten angeschlossen, der Montag mit der (fast) kompletten Blockade der Gerichte gestartet ist.
Der Protest soll so lange andauern, bis das Parlament „ernsthaft und den Forderungen der Justizbeamten gegenüber günstig“ die Frage der Dienst- oder Sonderrenten der Justizbeamten behandelt. Das heißt, die Justizbeamten sollen weiterhin keinen Rentenbeitrag zahlen müssen, dafür aber in nicht wenigen Fällen Renten einstreichen, die sogar ihren früheren Lohn als Justizbeamte überschreiten.
Der Generalstreik brach auch im Banater Bergland aus, nachdem der Oberste Magistraturrat die Generalversammlung der Richter des Kreisgerichts Karasch-Severin einberief, mit der Aufforderung, Parlament und Regierung zu zwingen, „zu verzichten auf die Absicht, die Dienstrenten abzuschaffen“. Denn die Dienstrente der Magistraten sei „kein Privileg, sondern rechtfertige sich objektiv, da sie eine teilweise Kompensierung der Unannehmlichkeiten darstellt, die aus der Rigorosität der Sondersatzungen resultieren, denen sich die Magistraten unterzuordnen haben“. Damit wird eine Begründung des Verfassungsgerichts (Nr.20/2.02.2000) zitiert, mit welcher die Richter sich selber Höchstrenten zugesprochen haben, für die sie nichts in die Rentenkasse einzahlen, wie jeder Lohnempfänger per Gesetz verpflichtet ist.
Seit Montag unterziehen die Justizbeamten nun zur Rettung ihrer Rentenprivilegien das System einer Lähmung. Im Westrumänien machen alle Gerichte mit, die zum Berufungsgericht Temeswar gehören. Praktisch geschieht das so, dass alle Justizangestellten zur Arbeit gehen, auch richten, aber dass keinerlei Urteil gefällt wird: sämtliche Urteile werden aufgeschoben. Anders gesagt: die Justizbeamten bieten sich keine Blöße, um ihren laufenden Lohn nicht zu kassieren. Und es wird etwa ein Drittel des Arbeitsvolumens der Gerichte abgewickelt: die „dringenden Fälle und die Strafsachen“, hieß es seitens der Sprecherin des Kreisgerichts Reschitza, Richterin Daniela Deteșan.
Der Versuch, die Sonderrenten des Justizpersonals zu streichen, ist nicht neu. 2005 wollten die Politiker ein sogenanntes „einheitliches Entlohnungssystem“ einführen und dabei auch umgehend die Sonderrenten der Richter streichen. 2010 sollten dann in einem weiteren Versuch die Sonderrenten gestrichen werden. Beide Versuche scheiterten am Einspruch des Verfassungsgerichts. Da dieses aus Richtern zusammengesetzt ist, kann man sich vorstellen, mit welcher Objektivität das Verfassungsgericht solche Vorstöße behandelt.