Katastrophenschutz verpflichtet Bürgermeister, die Bauernmärkte wieder zu öffnen

Reschitza – Wie berichtet, haben die Bürgermeister von Bokschan, Eugen Cism˛nena]u (PMP), und von Karansebesch, Felix Borcean (PNL), sich geweigert, der Präfektenorder stattzugeben und die lokalen Bauernmärkte wieder zu öffnen, die von den beiden Bürgermeistern als Vorbeugemaßnahme gegen Ansteckung mit dem Coronavirus zeitweilig für geschlossen erklärt wurden. Nun hat Präfekt Cristian Gâfu seine Stellung als Vorsitzender des Katastrophenschutzes genutzt und eine Order des in Zeiten der Notstandsverfügungen mit Sondervollmachten ausgestatteten Kreiskomitees für Katastrophenschutz erstellen lassen, durch die ausdrücklich die Weiterbetreibung der Bauernmärkte verfügt wird. Unter gewissen Voraussetzungen – die er vorher, in seiner Präfektenorder, nicht angeführt hatte.

Als Begründung für die Order des Katastrophenschutzes gilt: „Angesichts der Tatsache, dass sich die Heiligen Osterfeste nähern, werden alle Verwaltungseinheiten (UAT) des Landkreises Karasch-Severin die Tätigkeit der Bauernmärkte sichern, die in ihrem Verantwortungsbereich existieren.“
Dann werden „Bedingungen“ dazu angeführt: „Die Bürgermeister der UAT (das ist das rumänische Kürzel für „Verwaltungseinheiten“, was nicht in jedem Fall identisch ist mit „Ortschaften“ - Anm.wk) haben, gemeinsam mit den Verwaltern der Bauernmärkte, die Pflicht, die Verkaufstätigkeiten so zu organisieren, dass ein Abstand zwischen landwirtschaftlichen Produzenten, Händlern und Käufern entsteht. Händler und landwirtschaftliche Produzenten auf den Bauernmärkten müssen verpflichtend Schutzmaßnahmen gegen Ansteckung durch Covid-19 treffen, Handschuhe und Atemschutzmasken tragen.

Die Einhaltung der Vorsichtsmaßnahmen soll vom Polizeiinspektorat, dem Inspektorat der Gendarmerie und vom Kreiskommissariat für Verbraucherschutz „mehrmals am Tag“ kontrolliert werden, verfügt der Katastrophenschutz. Wobei „auf der Stelle Strafgelder an all jene auszustellen sind, die sich der Nichtrespektierung dieser Order und der Militärordonnanzen schuldig machen“. Zusätzlich muss die Direktion für Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit durch die Veterinärmedizinischen Distriktverwaltungen regelmäßig „die Expertise der Lebensmittelprodukte tierischen und nicht-tierischen Ursprungs sichern“.
Im Rahmen derselben Order wird verfügt, dass ab dem gestrigen Mittwoch alle Bürger des Banater Berglands in der Öffentlichkeit Atemschutzmasken zu tragen haben. Zuletzt appelliert das Kreiskomitee für Katastrophenschutz an alle Bürger, „Verantwortlichkeit, bürgerliches Pflichtgefühl und Sorge für die Mitbürger“ walten zu lassen.