Reschitza – Entgegen vorher von der oppositionellen PSD lancierten Gerüchten hat der Stadtrat von Reschitza aufgrund einer Beschlussvorlage des Bürgermeisters Ioan Popa entschieden, die Steuern und Gebühren, die die Stadt von ihren Bürgern einfordert, 2020 nicht zu erhöhen. Nach den für 2019 beschlossenen Steuer- und Gebührenerhöhungen möchte man den Bürgern eine Verschnaufpause gönnen.
„Wir hatten vom Standpunkt der Steuer- und Gebühreneinnahmen ein gutes Jahr“, sagte Popa den Medien auf seiner jüngsten Pressekonferenz, „und das lässt sich auch beweisen: trotz aller Restriktionen, die uns das Finanzministerium und die Regierung auferlegt haben, trotz der Tatsache, dass uns 2019, nachdem die kommunalen Haushalte bereits beschlossen waren, auch die Behindertenbetreuung zugeschoben wurde, die die PSD-Regierung von sich abgeschüttelt hat, ohne den Kommunen die entsprechenden Geldmittel dafür zu überweisen, haben wir in Reschitza mehrere Investitionen in Eigenregie abwickeln können. Ich hoffe, wir können diesen Trend auch im angebrochenen Jahr beibehalten.“
Auch 2020 werden Privatpersonen als Immobilienbesteuerung 0,15 Prozent des Schätzwerts ihres Besitzes an die Stadt abzuführen haben. Für Immobilien, die nicht als Wohnung dienen, sind ein Prozent als Immobiliensteuer zu zahlen. Im Falle von Immobilien, die Rechtspersonen gehören, sind 0,2 Prozent des Schätzwerts als Steuern abzuführen; wenn die Immobilie einer Rechtsperson gehört und nur im Interesse der Institution genutzt wird, liegt die Immobiliensteuer bei einem Prozent des Schätzwerts.
Im Bereich der Immobiliensteuer der Rechtspersonen, die in den vorangegangenen drei Finanzjahren keine Neuschätzung ihres Besitzes vorgenommen haben, gilt eine Immobiliensteuer von fünf Prozent des früheren Schätzwerts. Zudem behält sich die Stadt das Recht vor, im Falle von vernachlässigten Immobilien, die das Stadtbild verunzieren, die Immobiliensteuer willkürlich um bis zu 500 Prozent zu erhöhen. In dieser Situation sind in Reschitza mehr als 50 Immobilien. Die Strafbesteuerung hat vor allem beim Reschitzaer Immobilienlöwen Costel Ciobanu, genannt „Barb²lat²“ (dem die Mehrheit der am Blockparterre des Hauptboulevards liegenden Handelsräume der Neustadt gehört, die er um teures Geld vermietet), zu einigem Murren geführt.
Wie üblich können die Steuern und Gebühren halbjährlich in zwei Raten entrichtet werden. Diejenigen, die die Zahlung vollständig bis am 31. März entrichten, genießen eine zehnprozentige Bonifikation.