Reschitza – Eine direkte Folge des anhaltenden Geburtenrückgangs im Banater Bergland – vor allem aber in Reschitza – wurde vom Stadtrat auf seiner jüngsten Tagung zur Kenntnis genommen: Immobilien und Wohnungen, wo bis vor geraumer Zeit Kindergärten in Betrieb waren, werden zu Sozialwohnungen umgewidmet. Es handelt sich um elf Appartements, die im Besitz der Stadt sind und vorwiegend in der zwischen 1960 bis 2000 errichteten Neustadt Govândari/Lunca Bârzavei in Wohnblockparterres liegen, und um vier eigens als Kindergärten gebaute Immobilien, großteils in den eingemeindeten Ortschaften. Bisher waren alle 15 Objekte Teil des Unterrichtsnetzwerks von Reschitza, die (als eine Folge der wiederholten verwaltungsmäßigen Zusammenlegungen von Unterrichtseinheiten) von den Nationalkollegien „Mircea Eliade“ und „Diaconovici-Tietz“ sowie von der Allgemeinbildenden Schule Nr. 9 verwaltet wurden.
Laut Stadtratsbeschluss vom 31. Januar „werden die Appartements umgewidmet in Unterkünfte für Kinder/Schulkinder und deren Familien, die sich in sozialer Risikosituation befinden, während die vier ehemaligen Kindergärten in Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung umfunktioniert werden“. Letzteres eine Notlösung, weil die Stadt Reschitza schon lange auf allerhand provisorische Lösungen (bis hin zum Einmieten in für ganz andere Zwecke gebauten Immobilien) zurückgreifen muss, um ihre Raumnot zu bewältigen (die ADZ berichtete in den vergangenen Jahren wiederholt von Anläufen der Stadt in diese Richtung, etwa, das stillgelegte Semenic-Hotel zu kaufen, sich im Gewerkschaftskulturhaus einzurichten oder die beiden Neubauten von 1989 von Romtelecom zu kaufen und umzuwidmen, die in der Alt- und Neustadt faktisch leerstehen).
Die vier Kindergärten, die von der Stadt zu Verwaltungssitzen umfunktioniert werden, liegen im eingemeindeten Cuptoare, in Sekul, auf der Zimbrului-Straße in der Neustadt und im eingemeindeten Câlnic/Köllnick. Die Rathausverwaltung versicherte die Ratsherrn und –damen, dass „das Projekt aufgrund dieses Beschlusses juristisch gefestigt und im Grundbuch eingetragen wird, wodurch die Wohnungen und Immobilien einesteils in guten Zustand erhalten bleiben, da sie ungenutzt vergammeln würden, andernteils einer effizienten Nutzung und für die Bürger nutzbringenden Konservierung zugeführt werden.“