Hermannstadt - Zwei wichtige Neuerungen betreffend die vom Bürgermeisteramt Hermannstadt/Sibiu ausgezahlte Kindergartenzulage sind ab Anfang des Jahres in Kraft getreten. Aufgrund der Änderung der Gesetzeslage im Bereich ist der Wert der Kindergartenbeihilfe von 50 Lei auf 100 Lei angehoben und der Kreis der hierzu berechtigten Empfänger erweitert worden. Hatten bislang jene Kinder einen Anspruch auf die Hilfe, die Familien mit einem Einkommen von höchstens 284 Lei pro Familienmitglied entstammten, so werden nun auch die Anträge zugunsten jener Kinder zugelassen, deren Familienmitglieder Einkünfte von bis zu jeweils 530 Lei im Monat erzielen. Desgleichen haben die Kinder ein Recht auf die Beihilfe, deren Eltern sich im Ausland aufhalten und die sich in der Obhut einer anderen Person befinden, solange das Einkommen pro Person, einschließlich des betroffenen Kindes, nicht den vorgenannten Grenzwert überschreitet. In beiden Fällen hängt die Auszahlung der Kindergartenzulage von der regelmäßigen Teilnahme des Kindes am Kindergartenunterricht ab. Die Zulage wird monatlich, aufgrund der eingegebenen Belege erteilt und von der Direktion für Sozialassistenz im Rahmen des Bürgermeisteramtes Hermannstadt ausgezahlt.
Die Familien, die die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, haben die Anträge und eigenverantwortlichen Erklärungen vorzulegen, die am Sitz des vorgenannten Dienstes erhältlich sind und bei der Internetadresse www.sibiu.ro heruntergeladen werden können. Zudem sind Belege über die Zusammensetzung der Familie (Identitätskarten, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden), über das monatliche Nettoeinkommen der Familie sowie den Besuch des Kindergartenunterrichtes einzureichen. Die Unterlagen können am Sitz des Dienstes für Sozialassistenz in der Schewisgasse/Bulevardul Victoriei 1-3, Zimmer S2 oder online bei der E-Mail-Adresse alocatii.familiale@sibiu.ro eingegeben werden. Diese sind vom Vertreter der Familie bzw. dem gesetzlichen Vormund des Kindes für die Dauer des Schuljahres einzugeben, wobei die Beihilfe ab dem ersten Monat ausgezahlt wird, in dem das Kind die Zulassungsbedingungen erfüllt hat. Nach der Feststellung des Rechtes auf die Beihilfe wird der Antragsteller alle drei Monate eine eigenverantwortliche Erklärung betreffend die Familienzusammensetzung und die von ihren Mitgliedern erzielten Einkünfte gemeinsam mit den entsprechenden Unterlagen einreichen. Die Beamten des Büros für Familienbeihilfen im Rahmen des Dienstes für Sozialassistenz haben die Angaben in den eingereichten Anträgen und Unterlagen innerhalb von 15 Tagen ab Eingabe zu prüfen.