Kronstadt - Der Kronstädter Kreisrat leitet erneut den Antrag an die Regierung, um die Eigentumsverhältnisse des Gebäudes, in dem dieser seinen Sitz hat, zu klären. In dem Verwaltungssitz des Kreises befinden sich die Präfektur, der Kreisrat und das Berufungsgericht. Doch keine dieser Institutionen ist rechtlicher Eigentümer des Gebäudes, an dem sich immer mehr Schäden bemerkbar machen und für deren Behebung keine der darin amtierenden Institutionen Investitionen vornehmen kann. Das Gebäude ist ein historischer Bau, der 1902 abgeschlossen wurde und den Justizpalast beherbergte. Dazu wurden auch das Gefängnis und einige Werkstätten für die Häftlinge errichtet. Im Gebäude der ehemaligen Haftanstalt befinden sich ebenfalls einige Institutionen, die dem Kreisrat unterstellt sind. Sowohl für diese Gebäude als auch für die später errichtete Kantine, die im Grundbuch nicht einmal eingetragen ist, gibt es keine klaren Eigentumsverhältnisse. Diesem Zustand will der Kreisrat ein Ende setzen und machte eine neue Eingabe an die Regierung, die das Gebäude in den staatlichen Privatbesitz übertragen soll, damit nachträglich die drei da untergebrachten Institutionen Eigentümer des jeweiligen Anteils werden können und als solche ins Grundbuch eingetragen werden. Bisher wurden mehrere diesbezügliche Anträge an die Regierung gestellt, doch mutmaßlich aus bürokratischen Gründen nicht gelöst. Der Kreisrat kann keine Investitionen an dem Gebäude vornehmen, da er keine Rechte, weder als Eigentümer noch als Verwalter, hat.