Reschitza - Das Banater Bergland verfügt über vier staatliche und sieben private Seniorenheime. Die staatlichen Altenbetreuungseinrichtungen unterstehen dem Kreisrat oder Gemeinderäten, die privaten haben verschiedene Betreiber. In den staatlichen Seniorenheimen haben die Betreuten den gesetzlichen Bestimmungen zufolge 60 Prozent ihres Einkommens – in der Regel der Rente – als Betreuungsbeitrag ans Heim abzugeben.
Hat eine betreute Person keine Einkommen oder liegen diese unter den monatlichen Durchschnittskosten des Unterhalts, müssen die nächsten Angehörigen für die Differenz aufkommen. Nur wenn die Betreuten keinerlei nähere Angehörige haben, übernimmt der Staat – durch den Kreisrat, oder, fallweise, durch die Kommunalverwaltungen – die vollen Betreuungskosten.
2021 betrugen die durchschnittlichen monatlichen Betreuungskosten in den staatlichen Altenheimen des Banater Berglands 4213 Lei im Falle eines totalen Pflegefalls (inklusive Bettlägrigkeit), 2145 Lei im Fall von Teilpflege. In den Seniorenheimen, die den Gemeinden (beispielsweise Bokschan, wo das ehemalige Krankenhaus in ein Pflegeheim umgewandelt wurde, oder in der Donauanrainer-Gemeinde Radimna, wo der Serbenverband aktiv ist) unterstellt sind, lagen die Betreuungskosten jeweils etwas darunter. In den privaten Seniorenheimen lagen die Betreuungskosten im vergangenen Jahr bei monatlich 2900 – 4000 Lei.
Die Angaben machte Elena Solomonesc, die Geschäftsführerin der Kreisagentur für Sozialzahlungen und -inspektion AJPIS, die der Generaldirektion für Sozialbetreuung und Kinderschutz DGASPC unterstellt ist. In ihrer Eigenschaft als Leiterin der AJPIS präsentierte Elena Solomonesc dem Konsultativrat für Bürgerlichen Dialog der Präfektur jüngst die Schlussfolgerungen ihrer Agentur nach Kontrollgängen in sämtlichen Senioren-Betreuungsheimen des Banater Berglands.
Unter anderen habe man feststellen müssen, dass es im Banater Bergland immer noch Betreuungszentren für Senioren gibt, wo das Tagesmenü nicht mit einem eigens dafür ausgebildeten Ernährungsberater oder mit einem Facharzt für Ernährung abgestimmt wird. Auch ad-äquate Maßnahmen zur Ernährung der Bettlägrigen seien in manchen der kontrollierten Seniorenheimen immer noch nicht getroffen worden. Die Mahlzeiten trage man oft in erkaltetem Zustand auf. In mehreren Fällen musste festgestellt werden, dass den Betreuten kein Nachtisch aufgetragen wurde. Rehabilitationsprogramme von Krankheiten Genesener werden nicht konsequent und manchmal auch unsachgemäß durchgeführt. Auf der buchhalterischen Seite wurde festgestellt, dass manche Seniorenheime die Pflichtbeiträge der Betreuten nach den jüngsten Rentenerhöhungen noch nicht aktualisiert haben. Unregelmäßigkeiten mussten auch festgestellt werden in der Regelmäßigkeit der Verabreichung von Arzneien nach ärztlicher Vorschrift, aber auch, dass die Formulare für die Dokumentation der Krankheitsfälle nicht regelmäßig ausgefüllt werden. Mängel gäbe es nach wie vor in der Sicherung des Minimalbedarfs an entsprechender Kleidung und Schuhwerk.
Die Geldstrafen, mit denen solcherlei Mängel und Unregelmäßigkeiten geahndet wurden, lagen zwischen 5000 Lei (Seniorenheim Sacu, Altenheim „Sfinții Constantin și Elena“ in Karansebesch, Sozialzentrum „Simion și Ana“ in Radimna) und 10.000 Lei (Seniorenheim Reschitza, Sozialzentrum „Sfântul Iosif“ in Orawitza).