Kontrollen zum Arbeitnehmerschutz

Hermannstadt – Die Arbeitsaufsichtsbehörde des Kreises Hermannstadt/Sibiu (I.T.M.) unternimmt im März Kontrollen zur Untersuchung der Berücksichtigung und Anwendung der aktuellen Gesetze bezüglich des Schutzes vor krebserregenden Stoffen am Arbeitsplatz. Krebs wird in der EU als die Haupttodesursache mit Bezug auf den Arbeitsplatz eingestuft. Laut Schätzungen sind jährlich über Hunderttausend Todesfälle auf beruflich verursachte Krebserkrankungen zurückzuführen, was mehr als die Hälfte der Todesfälle aufgrund von Berufskrankheiten ausmacht. Die Europäische Kommission behandelt daher die Prävention von Berufskrankheiten prioritär im strategischen Rahmen der EU bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. In Rumänien sterben jährlich rund fünfzigtausend Menschen an Krebs. 2011 wurden mehr als viertausend Todesfälle auf beruflich verursachte Krebserkrankungen zurückgeführt.

Die Regierungsentscheidung 1093/2006 hält Vorkehrungen zur Sicherung der Minimalforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz speziell bezüglich der krebserregenden Chemikalien fest. Im Rahmen der Kontrollen verfolgen die Arbeitsinspektoren das Wachstum des Bewusstseinsgrades der Arbeitgeber und -nehmer betreffs der Notwendigkeit der Anwendung und Einhaltung der neueren gesetzlichen Minimalforderungen im Bereich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, speziell bei der Anwendung krebserregender chemischer Substanzen und Mischungen. Die Vorkehrungen zur Kontrolle sind motiviert durch die Verordnungen der Europäischen Union REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) und CLP (Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung). Geachtet wird insbesondere auf das Ersetzen der Chemikalien, welche die Gesundheit der Arbeitnehmer beeinträchtigen könnten.