Hermannstadt – Kaum nahen Weihnachten und das Neujahrsfest, knallen auf den Straßen, in den Parks und besonders in den Wohnblockvierteln wieder die Kracher. Dementsprechend ist im Rahmen einer landsweiten Aktion auch das Hermannstädter Arbeitsamt aktiv geworden und führt seit Monatsanfang und bis 6. Januar Kontrollen bei den Händlern durch, die Feuerwerkskörper, Kracher und ähnliche Artikel verkaufen. Der Grund für diese Aktion sind die schweren Körperverletzungen und gar Todesfälle, die in den Vorjahren wegen der unsachgemäßen Verwendung der Feuerwerkskörper eintraten. Gemäß den Vorgaben des aktualisierten Gesetzes Nr. 126/1995 betreffend die Sprengsätze, ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern nur den Rechtspersonen gestattet, welche über Genehmigungen des Territorialen Arbeitsamtes sowie des Kreispolizeiinspektorates verfügen.
„Der Ankauf von Feuerwerkskörpern, die nicht entsprechend den Anweisungen des Herstellers gelagert wurden sowie deren unsachgemäße Nutzung, können zu schweren Verletzungen des Benutzers sowie der Menschen in seinem Umfeld führen“, warnt das Arbeitsamt in seiner Pressemitteilung.
Verkauft werden können nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1, die für Unterhaltungszwecke bestimmt sind, welche über eine Bedienungsanleitung in rumänischer Sprache verfügen und das nur an Personen über 18 Jahren.
Der Besitz von Feuerwerkskörpern der Klassen F2, F3, F4, T1 und T2 durch andere Personen als zugelassene Pyrotechniker stellt eine Straftat dar, welche mit einer Gefängnisstrafe zwischen drei Monaten und einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet wird.