Reschitza - Per Rundschreiben und Order des Präsidenten der Nationalen Krankenversicherungskasse CNAS Nr. 190/2013 (oder 1020/2013, je nach Nummerierung) sind die „Technischen Normen der Umsetzung der Nationalen Programme zur Heilung schwerer Krankheiten“ geändert worden. Mit deren Erscheinen im Amtsblatt Monitorul Oficial traten sie in Kraft. Die Initiierung der Behandlungen bei Krebs wird, wie bisher, vom Facharzt für Krebserkrankungen oder vom Hämatologen vorgenommen. Die Fortsetzung der Behandlungen geschieht ab diesem Jahr entweder durch den Facharzt für Krebs, den Hämatologen oder – aufgrund des ärztlichen Begleitbriefs – von jedem dafür bestimmten Arzt. Vorzuziehen seien die Familienärzte. Diese stehen auf einer Liste, welche die Krankenversicherungskasse des betreffenden Verwaltungskreises aufzustellen hat – vor allem dort, wo die Posten der Fachärzte für Krebs oder Hämatologie „defizitär besetzt“ sind, vulgo: Wo es zu wenig Fachärzte gibt. Für den Verwaltungskreis Karasch-Severin gilt, dass alle Familienärzte berechtigt sind, die Initialbehandlung von Krebs (vor allem durch das weitere Verschreiben der unentgeltlichen Arzneien) fortzusetzen, mit der Auflage, regelmäßig Kontakt zu halten mit den Fachärzten.
Dies teilte Dr. Constantin Mărţuică, Chefarzt der Gesundheitsversicherungskasse Karasch-Severin, mit.