Kronstadt – Der Kreisrat Kronstadt/Brașov wird alle notwendigen Schritte unternehmen, um beim Kronstädter Flughafen eine 24-Stunden-Betriebszeit zu ermöglichen. In einer Pressemitteilung des Kreisrates wird erwähnt, dass auch die Prozedur für Erteilung von De-minimis-Beihilfen für den Flughafen bald abgeschlossen wird. Für diese Hilfen müssen alle notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden, wobei auch die Zustimmung seitens der Europäischen Kommission vorliegen muss.
Die Leitung des Kreisrates erinnert, dass die Koordinierung, die Verwaltung und der Ausbau der Flugtätigkeiten beim Flughafen Kronstadt zum Kompetenzbereich des autonomen Regiebetriebs „AIBG“ (Aeroportul Internațional Brașov Ghimbav) RA gehören. Der Kreisrat wird weiterhin für die Betriebskosten von AIBG aufkommen. In der Pressemitteilung wird darauf hingewiesen, dass der Rückzug oder der Einstieg eines Fluglinienbetreibers eine Entscheidung ist, die nach marktwirtschaftlichen Überlegungen allein von dem Fluglinienbetreiber getroffen wird.
Die Pressemitteilung des Kreisrates erfolgt, nachdem die Fluggesellschaft Dan Air bekanntgegeben hat, ihre Flüge von Kronstadt nach Bacău zu verlegen – ein Flughafen, der vom Kreisrat Bacău getragen wird und wo zurzeit bessere Bedingungen hinsichtlich Flugbetriebszeit und Subventionen als in Kronstadt geboten werden. Der anscheinend endgültige Entschluss von Dan Air, auf Flüge von und nach Kronstadt zu verzichten, wird mit den hohen Verlusten begründet, die selbst ein 16-Stunden-Betrieb beim Kronstädter Flughafen mit sich bringt sowie mit der Tatsache, dass unter diesen Umständen Dan Air nicht eine eigene Basis in Kronstadt aufstellen kann.