Zu Hilfe kam ihm der Regierungserlass 51 vom 26. Juni 2019, laut dem die Lizenzen der diesbezüglichen Privatunternehmen bis zum 30. Juni 2023 verlängert wurden. Auch hat er den bisherigen Personentransport zu diesen Ortschaften nicht eingestellt, sondern hat sogar die Transportgebühren im Vergleich zu denen des Metropoltransportes reduziert. Er geht gerichtlich gegen die Initiatoren des Transports in der Metropolregion vor, sodass der entfachte Krieg voraussichtlich von Dauer sein wird. Auch prangert er die von den jeweiligen Bürgermeisterämtern gebotenen Subventionen für den Regionaltransport an, wobei seine Firma, die seit 30 Jahren den Personentransport zu den Ortschaften außerhalb des Kreisvorortes gewährleistet, nie Subventionen von den jeweiligen Stadt- oder Gemeinderäten erhalten hat. Anderseits gibt es viel Unzufriedenheit seitens der Passagiere gegenüber dem von der Privatfirma durchgeführten Personentransport wegen der schlechten Qualität der im Einsatz stehenden Busse, der oft verzeichneten Verspätungen, dem nicht entsprechenden Verhalten der Fahrer.
Tatsache ist, dass die Gesetzgebung bezüglich des Personentransportes mit Bussen von Privatunternehmen oder jenen der Stadtverwaltungen widersprüchlich ist und der gegenseitigen Abstimmung benötigt, was sicher von Dauer sein wird. Für welche Fahrmöglichkeit sich die Pendler nun entscheiden werden, bleibt somit diesen überlassen.