Orawitza/Reschitza – Unter der Codebezeichnung „La Famiglia 2“ haben Polizeikräfte aus Karasch-Severin und Temesch vergangene Woche eine großangelegte Aktion zur Bekämpfung des Schmuggels von hochprozentigem Alkohol und Zigaretten aus Serbien durchgeführt. Zwölf Schmuggler wurden festgenommen und am Wochenende dem Richter für Freiheiten und Rechte des Kreisgerichts Karasch-Severin in Reschitza vorgeführt, der über die Hälfte der Vorgeführten Untersuchungshaft verhängte, während er die anderen unter Polizeikontrolle stellte. Insgesamt starteten die Staatsanwälte Strafverfolgungen gegen 36 Personen. Die Polizei und die Staatsanwälte hatten in elf Ortschaften entlang der serbischen Grenze, in den Verwaltungskreisen Karasch-Severin und Temesch, insgesamt elf Hausdurchsuchungen und zwei Firmendurchsuchungen durchgeführt – die meisten zeitgleich, um gegenseitige Warnungen der Verdächtigten möglichst zu vermeiden. Neben den Domizilen der des Schmuggels Verdächtigten sind auch zwei Handelsgesellschaften durchsucht worden, weil die Staatsanwälte Grund hatten, anzunehmen, dass sie Schmuggelware umsetzen.
Beschlagnahmt wurden geschmuggelte Zigaretten und kistenweise hochgradiger Alkohol serbischer Produktion, die meist nicht einmal den serbischen Fiskusstempel hatten. Außerdem stellten die Polizisten und Staatsanwälte „materielle Beweise“ des Schmuggels sicher und beschlagnahmten 39.900 Lei und 14.400 Euro, die laut Staatsanwaltschaft zur Finanzierung des Schmuggels dienten. Den Zielpersonen, die nicht auf der Stelle verhaftet wurden, sind 36 schriftliche Vorladungen der Staatsanwaltschaft überreicht worden, meldete diese. Die Vorlagen zur Polizeiaktion wurden von einem Staatsanwalt und vier Offizieren der Grenzpolizei aus Naidăş und Stamora Morawitza ausgearbeitet, die schon seit längerer Zeit Daten über die aktivsten Schmuggler im Grenzgebiet zu Serbien zusammentragen. Technisch wurde die Aktion vom Büro für Spezialaktionen des Kreisinspektorats der Polizei in Reschitza sowie von der Polizei in Orawitza/Oraviţa unterstützt. In beiden Polizeiinstitutionen gibt es einen ständigen Delegierten der Grenzpolizei.