Leiterin bleibt vorläufig im Amt

Kreisrat nahm Stellung zur Ernennung der Managerin des Kreiskrankenhauses

Hermannstadt - Im Zuge einer Pressemitteilung der Hermannstädter Filiale der Sozialdemokraten über vermeintliche Mängel und die Unrechtmäßigkeit der Ernennung der jüngst eingesetzten Managerin des Kreiskrankenhauses nahm die Kreisratsvorsitzende Daniela Cîmpean am Donnerstag Stellung zur Angelegenheit. Ihr zufolge habe das Gesundheitsministerium, dem das Kreiskrankenhaus bis 20. Mai als Covid-Krankenhaus unterstellt war und das die Managerin Dr. Liliana Coldea als Interim-Managerin ernannt hatte, keine klare und endgültige Stellung zur Angelegenheit bezogen, sondern mit einem Schreiben vom 28. Mai nur empfohlen, dass der Verwaltungsakt nicht erlassen wird und das gesetzliche Verfahren zur Veranstaltung des Stellenwettbewerbs zwecks Belegung des Managerpostens angegangen wird. Den besagten Verwaltungsakt hatte die Kreisratsleitung aber bereits am 21. Mai erlassen, nachdem das Krankenhaus wieder in ihren Zuständigkeitsbereich überging.

Obwohl die Kreisratsleitung behauptet, nicht an der Veranstaltung des ursprünglichen Stellenwettbewerbs beteiligt worden zu sein, verteidigt Daniela Cîmpean den Beschluss. „Ich sage es Ihnen frei heraus und ausdrücklich: dieser Wettbewerb fand unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben statt. Das Regelwerk, aufgrund dessen dieser veranstaltet wurde, ist seit 2017 bewilligt und entsprechend diesen Vorgaben wurde auch Herr Cornel Benchea (vormaliger Manager des Kreiskrankenhauses - Anm.d.R.) ernannt und damals hat niemand Einspruch gegen das Regelwerk erhoben“, so Daniela Cîmpean. Ihr zufolge wird die aktuelle Situation ungeändert ihren Lauf nehmen, da ein Ernennungsbeschluss und ein Managementvertrag bestehen, die dem Gesetz Folge leisten, sodass die Managerin so lange in ihrem Amt bleibt, bis ein Gerichtsbeschluss etwas anderes vorsieht.

Die Managerin Dr. Liliana Coldea äußerte, vom Gesundheitsministerium zum Thema keinerlei Mitteilung erhalten zu haben. Dieses soll nur einige, zwecks Prüfung der Lage als notwendig erachtete Unterlagen angefordert haben.