Anina/Reschitza – Am 10. Mai hat Präfekt Cristian Gâfu das Urteil (Nr. 1631/17.03.2021) des Obersten Gerichtshofs (ÎCCJ) betreffs die Amtsenthebung von Gheorghe Românu, des Bürgermeisters von Anina, in eine Präfektenorder umgesetzt, derzufolge Românus Mandat als Bürgermeister von Anina mit sofortiger Wirkung ein Ende gesetzt wird. Das ÎCCJ-Urteil und die darauf folgende Amtsenthebung gehen auf ein Verfahren der Nationalen Integritätsbehörde von 2016 zurück, als ein Gegenkandidat von Românu vor den damaligen Kommunalwahlen den schon damals amtierenden Bürgermeister anzeigte, dass er auch Verwaltungsratsratsvorsitzender des örtlichen Matthias-Hammer-Lyzeums sei, was als Interessenskonflikt interpretiert werden konnte.
Gheorghe Românu war zwischen dem 20.06.2012 und dem 03.07.2014 Vorsitzender des Verwaltungsrats der Schule – ein unbezahlter Posten – als auch seine Kinder an diese Schule gingen und er selber auch Vorsitzender des Elternrats der Schule war – auch ein unbezahlter Posten. Românu ging gegen die Konstatierung der Integritätsbehörde ANI gerichtlich vor – und zwar alle Instanzen hoch – und wurde sowohl vom Bukarester Berufungsgericht (Urteil 3589/10.10.2017) als auch im März vom Obersten Gerichtshof zurückgewiesen, wodurch sich insgesamt mehr als fünf Jahre an Prozessen angesammelt haben bis zum letzten definitiven und unanfechtbaren Urteil.
Warum allerdings Präfekt Cristian Gâfu so lange die Präfektenorder hinausgezögert hat (so dass im öffentlichen Raum des Banater Berglands schon allerlei Gerüchte zirkulierten...), das erklärt die Präfektur in einem offiziellen Kommuniqué: „Die Nationale Integritätsagentur übermittelte der Institution der Präfektur Karasch-Severin ein Schreiben, in dem mitgeteilt wird, dass der Evaluierungsbericht zur Imkompatibilität der Ämter des Bürgermeisters Gheorghe Românu endgültig verblieben ist. ANI forderte die Präfektur auf, das Disziplinarverfahren gegen den Bürgermeister aufgrund dieser Evaluierung zu eröffnen, gemäß Verfügung des Art. 25, Gesetz 176/2010 und die getroffenen Maßnahmen zu veröffentlichen. Aber die betroffene Person hat das Prozedere durch eine Eingabe beanstandet. Daraufhin hat die Präfektur das Innenministerium MAI um eine Stellungnahme gebeten. Das Ministerium für Verwaltung und Inneres sah die Präfektenorder als gesetzlich fundiert und unantastbar an, worauf die Präfektur den Sekretär des Stadtrats von Anina aufforderte, das Verwaltungsgesetzbuch „Codul Administrativ” anzuwenden, Art. 160/Abs.8, Eilorder der Regierung Nr.57/2019.“
Gheorghe Românu bleibt noch die Möglichkeit, die Präfektenorder in der Instanz anzugreifen. Macht er nicht davon Gebrauch, dann gibt es am 20. Juni auch in Anina Bürgermeisterwahlen, ebenso wie in Bokschan. Mit der Amtsenthebung von Românu verliert die PNL schon den zweiten Städtebürgermeister im Banater Bergland, der am 27. September 2020 gewählt worden war.