Hermannstadt – Das Hermannstädter Bürgermeisteramt meldet im Zuge der Umsetzung des neuen Abfallmanagementsystems für den Kreis Hermannstadt/Sibiu, dass der Gegenwert der allgemein erhobenen Müllgebühr, aufgrund der Einführung der neuen Umweltgebühr, angehoben werden muss. Gemäß dem Regelwerk zur Festsetzung der Gebühr für das Abfallmanagement ist der Verein für Innergemeinschaftliche Entwicklung Eco Sibiu (ADI Eco) befugt, den Wert dieser Gebühr zu ermitteln. Mit einem Schreiben vom 12. Januar teilte der Verein dem Bürgermeisteramt mit, dass aufgrund des Erlasses Nr. 2413 vom 21.12.2016, welcher die Vorgaben des Erlasses 578/2006 und des Dringlichkeitserlasses 196/2005 ändert, künftig eine Gebühr im Wert von 80 Lei pro Tonne Abfall dem Umweltfonds geschuldet wird. Diese Umweltgebühr wird zur allgemeinen Müllgebühr hinzugefügt, was ab dem 1. Januar heißt, dass die Privatpersonen in den Städten nun nicht mehr 8,42 Lei sondern 10,43 Lei pro Person und Monat und die Rechtspersonen anstatt 282,44 Lei nun 323,69 Lei pro Tonne und Monat bezahlen. Im ländlichen Bereich bezahlen die Bürger anstatt 3,62 Lei künftig 4,43 Lei pro Person und Monat.
Im Sinne der Änderung des Wertes dieser Gebühr entsprechend der neuen gesetzlichen Lage wird ein Beschlussentwurf anlässlich der Stadtratssitzung im Januar vorgestellt. Anschließend wird die Steuerdirektion im Rahmen des Bürgermeisteramtes bis Ende Januar neue Festsetzungsbescheide erlassen, welche die Hermannstädter Bürger und Firmen über den neuen Wert der Gebühr informieren werden. Die Bürger, welche die Gebühr bereits für das gesamte Jahr 2017 bezahlt haben, werden gebeten, den Differenzbetrag bis Jahresende einzuzahlen oder zu überweisen.
Nach Erhalt der Festsetzungsbescheide kann die neue Abfallgebühr an den PayPoint-Standorten sowie den Schaltern einiger teilnehmender Banken, die auf den Bescheiden angeführt werden, bezahlt werden. Die Gebühr kann weiterhin auch an den Schaltern des Bürgermeisteramtes am Großen Ring/Piaţa Mare und in der Schewisgasse/Bulevardul Victoriei oder an den Schaltern der Postämter bezahlt werden sowie elektronisch bei der Internetadresse www.sibiu. ro und durch Banküberweisung auf das Konto des Bürgermeisteramtes, eröffnet beim Hermannstädter Schatzamt mit der Nr. RO70 TREZ 5762 1360 206X XXXX, Steuernummer 4270740, Zahlungsempfänger ist das Bürgermeisteramt Hermannstadt.