Hermannstadt (ADZ) – Vergangene Woche verabschiedete das Abgeordnetenhaus – als entscheidende Kammer – die Regierungsverordnung Nr. 7/2020 über die Änderung und Ergänzung des Gesetzes der Museen und öffentlichen Kollektionen Nr. 311/2003. Die Novelle des Gesetzes ermöglicht die Organisation und Tätigkeit von Museen und Sammlungen aufgrund von Verwaltungsakten, ohne Rechtspersönlichkeit sein zu müssen, d.h. es steckt den Rahmen ab, in dem Objekte aus dem Eigentum von Privatpersonen oder privaten Einrichtungen von Museen oder Kollektionen in öffentlichem Besitz verwaltet und in ihre Tätigkeit einbezogen werden können. Geregelt wird desgleichen die Finanzierung solcher Einrichtungen. Im Gesetz namentlich erwähnt wird als Beispiel das Brukenthalmuseum in Hermannstadt/Sibiu, eine öffentliche Einrichtung, die aufgrund eines Vertrags zur unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung mobiles und immobiles Eigentum der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien verwaltet und in seiner Tätigkeit nutzt, dessen Rechtsstatus bislang jedoch nicht geklärt war.
In der Debatte des Gesetzesentwurfs gab Ovidiu Ganț, der Abgeordnete der deutschen Minderheit und Sekretär der Abgeordnetenkammer, zwei Einrichtungen aus einer Vielzahl ähnlicher Fälle als Beispiele an, deretwegen die Gesetzesänderung notwendig war. Er nannte das Museum der Kirche „Sfântul Nicolae“ in der Oberen Vorstand/Schei in Kronstadt/Brașov. Hier konnte Coresi dank der von Johannes Benkner und Lukas Hirscher erhaltenen Unterstützung die ersten Texte in rumänischer Sprache drucken, die in dieser orthodoxen Kirche genutzt wurden. Im Besitz dieser Kirche befindet sich ein Museum mit wertvollen Drucken und Schulmaterialien, das staatliche Förderung verdienen würde. Es ist nur eine der zahlreichen ähnlichen Einrichtungen von Glaubensgemeinschaften, in denen sich Gegenstände aus dem Kulturerbe des Landes befinden.
Eingegangen ist der DFDR-Abgeordnete Ganț desgleichen auf die Situation des Brukenthalmuseums, des 1817 eröffneten und damit ersten öffentlichen Museums im Südosten Europas. Bekanntlich hatte der ehemalige Gubernator Siebenbürgens, Samuel von Bruken-thal, sein Eigentum der evangelischen Gemeinschaft in Hermannstadt überlassen. Das Museum ist 1948 enteignet worden, 2006 wurde der Evangelischen Kirche das ehemalige Eigentum rückerstattet, das jedoch weiterhin von und innerhalb der staatlichen Einrichtung verwaltet und genutzt wird, so dass das Museum erhalten blieb und jährlich von hunderttausenden Personen besichtigt werden kann.
„Nach der Gegenzeichnung der Gesetzesänderung durch Staatspräsident Klaus Johannis entsteht die gesetzliche Grundlage für den langersehnten Regierungsbeschluss, der die Organisation und Tätigkeitsregelung des Brukenthalsmuseums festlegen soll“, erklärte MP Ganț. „Das Landeskonsistorium und das Kulturministerium verhandeln diesbezüglich, wobei ich die Gespräche politisch begleite und auf ein positives Ergebnis in absehbarer Zukunft hoffe.“