Mutmaßlicher Waffenschmuggler frei

Neumoldowa - Aufgrund der Informationen, die der Temeswarer Zoll der polizeilichen Dienststelle für Waffen, Sprengstoffe und gefährliche Substanzen des Verwaltungskreises Temesch geliefert hatte, hat die Polizei, unterstützt von mehreren FBI-Mitarbeitern der Botschaft der USA in Bukarest, in Neumoldowa  mehrere Hausdurchsuchungen durchgeführt. Die Anzeige richtete sich gegen den Absender eines Pakets aus den USA, Luis Cristian Bându, mit doppelter, rumänisch-amerikanischer Staatsbürgerschaft, der die Postsendung im Januar auf die Adresse seines Vaters, des Neumoldowaer Sportlehrers Ioan Bându, aufgegeben hatte.

Dem Zoll fiel zuerst auf, dass der als Empfänger der Postsendung angegebene Vater des Absenders sich weigerte, das Paket zu übernehmen. Andrerseits hatte der Temeswarer Zoll im Paket 720 Schuß Munition verschiedenen Kalibers und eine in ihre Bestandteile zerlegte Handfeuerwaffe gefunden. Das löste die Hausdurchsuchungen und die darauf folgende Inhaftnahme von Luis Cristian Bându aus, der in den Verdacht des Waffenschmuggels geraten war und für den die Staatsanwälte vom Munizipalgericht in Temeswar Untersuchungshaft wegen Übertretung der Waffen- und Munitionsordnung forderten. Diese wurde ausgesprochen.

Zu seiner Verteidigung berief sich Cristian Luis Bându (30) auf die Tatsache, dass er einen amerikanischen Waffenschein besitzt und dass er im Glauben lebte, dieser gelte genauso in Rumänien. Das Urteil auf U-Haft focht Bându mit Hilfe seines Rechtsanwalts Cosmin Bolosin (Spitzname: „der Vater aller Banditen”) an und bekam vor dem Berufungsgericht Temeswar recht. „Das Kreisgericht Temesch, an das wir uns gewandt haben, hat dem Einspruch von Bându Luis Cristian stattgegeben und die vergangenen Donnerstag ausgesprochene Untersuchungshaft aufgehoben,” sagte Bolosin, „denn wir konnten mit Argumenten nachweisen, dass eine solche außerordentliche Maßnahme nicht fällig war. So ist mein Mandant, als Beschuldigter, unter Gerichtsaufsicht  freigelassen worden, was die leichteste Strafmaßnahme ist. Sie gilt für die kommenden 60 Tage.”