Arad (ADZ) – Die neuen Einreisebestimmungen, die die Regierung vorige Woche verabschiedet und nach nur wenigen Tagen bereits einmal abgeändert hat, haben am Wochenende für Chaos an den ungarisch-rumänischen Grenzübergängen gesorgt. Am Autobahn-Grenzübergang Nadlak/Nădlac wurden allein am Samstag 1400 Einreisende in Quarantäne geschickt, da sie keinen Impfpass und auch keinen negativen PCR-Test vorweisen konnten, auch wenn sie aus Staaten der EU eingereist waren. Der Direktor der Arader Kreisgesundheitsbehörde, Horea Timiș, sagte, dass das am Grenzübergang kontrollierende Personal seiner Behörde mehrmals beschimpft und beleidigt wurde und dass es fast zu Handgreiflichkeiten gekommen wäre. Seit März 2020 sei das ärztliche Personal der Kreisgesundheitsbehörde im Dauer-einsatz an den Grenzübergängen und sei psychisch und physisch äußerst belastet. Man arbeite mit dem Grenzschutz, der Gendarmerie und dem Kommunikationsdienst STS hervorragend zusammen, doch das Personal sei am Limit. Es handele sich vor allem um Frauen, die sich die Beschimpfungen der Einreisenden anhören und mit ihnen klarkommen müssten. Der Behördenleiter empfahl den in diesem Monat einreisenden rumänischen Staatsbürgern, sich vor Reisebeginn alle geltenden Bestimmungen anzuschauen und sie einzuhalten. Auch sollten sie sich, wenn sie in EU-Staaten leben, impfen lassen, dann würden sie keinen Test vorweisen und auch nicht in Quarantäne müssen. Man könne so friedliche und angenehme Winterferien zu Hause verbringen.
Die neuen Einreisebestimmungen gelten bis zum 8. Januar 2022. Geimpfte und genesene Bürger, die aus EU-Staaten einreisen, müssen keinen Test vorweisen und müssen auch nicht in Quarantäne. Fehlen Impfung oder Genesungsnachweis, ist ein Test vorzuweisen. Ansonsten droht auch Einreisenden aus EU- und EWG-Staaten die Quarantäne. Im Falle der Einreisenden aus Drittstaaten (die USA, Kanada, Serbien, die Republik Moldau und alle Staaten, die nicht der EU und der EWG angehören) gilt auch für Geimpfte oder Genesene eine 10-tägige Quarantäne, wenn ein Testnachweis vorgelegt wird, oder eine 14-tägige Quarantäne, wenn kein Testnachweis vorgelegt werden kann. Ausnahmen gelten für Schüler und Studenten, die in Rumänien immatrikuliert sind, sowie für weitere Kategorien, wie zum Beispiel für Weiterreisende. Ab dem 20. Dezember soll auch Rumänien eine Einreiseanmeldung (Passenger Location Form) einführen.