Neue Regeln für Straßenhandel

Temeswar (ADZ) – Die Temeswarer Stadtverwaltung führt ab diesem Jahr neue Bestimmungen für den Straßenhandel ein. Ziel der Maßnahmen sei es, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und den bürokratischen Aufwand für lokale Unternehmen zu reduzieren.

Künftig benötigen Händlerinnen und Händler, die an Veranstaltungen teilnehmen, nur noch eine einzige, jährlich ausgestellte Genehmigung. Diese ist bis zum 31. Dezember gültig oder bis zum Ablauf eines der zugrunde liegenden Dokumente, etwa eines Nutzungsvertrags oder der technischen Fahrzeugprüfung. Zudem müssen die Gebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen im Voraus entrichtet werden. Damit soll laut Stadtverwaltung unlauterer Wettbewerb verhindert werden.

Vizebürgermeisterin Paula Romocean erklärte, das neue Regelwerk greife Anliegen der lokalen Wirtschaft auf und ersetze zeitaufwendige und ineffiziente Verfahren. Die Stadt wolle klare und praktikable Regeln schaffen, die den Händlerinnen und Händlern Planungssicherheit bieten und zugleich faire Wettbewerbsbedingungen gewährleisten. Die Teilnahme an Veranstaltungen ist künftig nur noch mit der allgemeinen Genehmigung der jeweiligen Veranstalter sowie nach fristgerechter Zahlung der entsprechenden Gebühren möglich. Händler, die innerhalb eines Jahres drei behördliche Suspendierungen erhalten, müssen damit rechnen, keine weitere Betriebserlaubnis mehr zu bekommen.

Neu geregelt wird auch der mobile Handel. Verkaufsfahrräder, Trikes und Cargobikes dürfen künftig mit Genehmigung der Verkehrskommission in Parks und Fußgängerzonen unter anderem Blumen, Zeitungen, Süßwaren, Souvenirs oder alkoholfreie Getränke anbieten.