Neue Urteile im Banater Zöllnerprozess

Der Grenzübergang Morawitza an der rumänisch-serbischen Staatsgrenze Foto: Zoltán Pázmány

Temeswar - Der aufsehenerregende Banater Zöllnerprozess scheint, wie erwartet, zu einer langjährigen Justizgeschichte auszuarten: Was am 9. Februar 2011 als Großaktion der Antikorruptionsbehörde DNA, mit einer aufwendigen Nacht- und Nebelaktion , mit schwerbewaffneten Maskierten und Hubschraubereinsatz startete – 1500 Personen aus dem ganzen Land waren daran beteiligt –, versandete zu einem langwierigen und schwer durchschaubaren Prozessreigen.

Dieser Tage erhielten weitere sechs der Angeklagten aus der sogenannten Morawitza- und Karasch-Severin-Akte – insgesamt beträgt die Zahl der angeklagten Zöllner, Grenzpolizisten und Schmuggler zirka 100 Personen – rechtskräftige Endurteile durch einen Entscheid des Obersten Kassations- und Gerichtshofs. Die sechs Angeklagten bzw. Gheorghe Verdeţ, Claudiu Adrian Uiuiu, Sinisa Petkovic, Marius Marta, Lucian Mitroi und Razvan Dumitru Mitroi kamen eigentlich mit einem blauen Auge davon: Weil sie ihre Taten gestanden haben, gewährte man ihnen eine Reduzierung der Haftstrafe.

Für fünf Angeklagte hatte das Temeswarer Schiedsgericht auf Haftstrafe auf Bewährung entschieden. Mit der schwersten Strafe bzw. drei Jahren und acht Monaten Haftstrafe mit Vollzug wurde weder ein Zöllner noch ein Grenzpolizist, sondern der Schmuggler Sinisa Petkovic bedacht: Der wegen Zigarettenschmuggels und Bestechung angeklagte Petkovic hat zudem 60.000 Lei, den Gegenwert der Schmuggelgüter, zu begleichen.

Mit dieser endgültigen Entscheidung hat der Oberste Kassations- und Gerichtshof letztlich den von der Antikorruptionsbehörde DNA eingelegten Widerspruch in diesem Fall abgelehnt und das Ersturteil des Temeswarer Amtsgerichts beibehalten.

Bekanntlich, wie in der ADZ berichtet, hatte dieser Prozess ein Jahr nach den Massenfestnahmen an der rumänischen Staatsgrenze, am 9.April 2012 begonnen.

Die Anklage der DNA-Staatsanwälte lautete auf Korruption, Annahme von Schmiergeldern und auf Schmuggel. Dafür, dass unsere Justiz nun erhebliche Schwierigkeiten in der Handhabung des Prozesses und in der Urteilssprechung hat, ist insoweit verständlich, wenn man die Ausmaße der langjährigen Vergehen und die Zahl der Beteiligten in Betracht zieht.

Die Zollmafia, deren Fäden bis in die höchsten Ränge der Macht führen sollen, war da nicht nur durch Dutzende Zöllner, sondern auch durch Grenzpolizisten, Hand in Hand mit den Schmugglern vertreten. Die Anklageschrift der DNA soll 55.000 Seiten ausmachen. Der Gesamtwert der von den Zöllnern und Grenzpolizisten kassierten Schmiergelder wurde von DNA auf 82.000 Euro geschätzt.