Arad - Nichts Neues in Sachen Korruptionsprozess gegen den amtierenden Arader Bürgermeister und führenden PDL-Politiker Gheorghe Falcă: Beim Appellationshof Karlsburg/Alba Iulia wurde dieser Tage, wie nicht anders erwartet, der erste Aufschub im Widerspruchsverfahren verzeichnet, den die Staatsanwälte der Antikorruptionsbehörde DNA gegen das vom Amtsgericht Alba erlassene Urteil in diesem Prozess erhoben haben.
Bekanntlich hatte das Amtsgericht Alba am 22. Mai den Arader Bürgermeister Gheorghe Falcă und drei weitere Mitangeklagte, zwei Verwalter der Arader Firma Elecon und einen Beamten von der Arader Kommunalverwaltung, in diesem langjährigen Prozess betreffend die Akte Arader Zuckerfabrik freigesprochen. Der Aufschub der ersten Verhandlung bzw. die Bestimmung eines neuen Verhandlungstermins beim Appellationshof Karlsburg erfolgte diesmal auf Antrag von Bürgermeister Falcă.
Dieser begründete seinen Antrag damit, dass er die Gerichtsvorladung nicht zeitgerecht erhalten hätte und sich somit auch nicht seine Verteidigungsstrategie gegen die im Widerspruch von der Staatsanwaltschaft der Antikorruptionsbehörde formulierten neuen Anschuldigungen einstellen und vorbereiten hätte können. Der unerklärlich lange Weg dieser Gerichtsakte vom Mai bis zum November, vom Amtsgericht zum Appellationshof – beide Justizinstitutionen werden übrigens vom gleichen Gebäude aus Karlsburg beherbergt – ist hierzulande und speziell in der rumänischen Justiz nichts mehr Außergewöhnliches.
Der Prozess gegen Gheorghe Falcă wegen Amtsmissbrauchs und Annahme von Schmiergeldern – 2004 wurde Falcă als hoffnungsvoller Kandidat der PDL, dann 2008 und 2012 erneut als sichere Parteigröße aus der Provinz und praktisch ohne Gegenkandidat in der Stadt an der Marosch für eine neue Amtszeit als Bürgermeister von Arad gewählt –, wurde auf Anklage der DNA schon im Oktober 2007 gestartet und erlebte bis zum vorgenannten, wiederum nicht rechtskräftigen Endurteil vom 22. Mai dieses Jahres 40 Verhandlungstermine mit ebenso vielen Aufschüben.
Gründe für diese Aufschübe waren u. a. das Nichterscheinen der Prozessparteien, vor allem der Angeklagten, längere Zeit aber auch das Fehlen der vom Gericht immer wieder neu verlangten Expertisen und Gegenexpertisen betreffend der in dieser Affäre angerichteten Sachschäden. Laut der DNA-Anklageschrift betrug der im Jahr 2004 von Falcă und den drei Mitangeklagten der Stadt Arad zugefügte Sachschaden mehr als zwei Millionen Euro.
Es ist fraglich, ob es bei dem in drei Wochen angesetzten neuen Verhandlungstermin zu einem Gerichtsentscheid aus Karlsburg kommen wird. Beobachter der Justizszene erwarten ein eventuelles Urteil als höchstwahrscheinlich erst nach den Parlamentswahlen von Anfang Dezember. Es wird sowieso kein Endurteil in dieser Sache sein, da dieses laut Gesetz beim Obersten Justiz- und Kassationshof angefochten werden kann.