Hermannstadt - Ein neues Regelwerk betreffend die Wiederherstellung der Infrastruktur im öffentlichen Raum, welches der Hermannstädter Stadtrat anlässlich seiner ordentlichen Sitzung im Juni bewilligt hat, ist nun in Kraft getreten.
„Das Dokument bestimmt die Verfahren zur Wiederherstellung des öffentlichen Raums genauer, es beinhaltet Bestimmungen betreffend die Qualität der Arbeiten aber auch deren beschleunigte Ausführung, sodass die damit verbundenen Unannehmlichkeiten weitestgehend reduziert werden. Das Regelwerk sieht sowohl die Strafen als auch die Pflicht der Technischen Direktion vor, die Arbeiten zu beaufsichtigen. Mit dieser Maßnahme verfolgen wir ein geregelteres System für die Eingriffe, die an den Gehwegen und den Fahrbahnen vorgenommen werden müssen, sowie eine schnellere und qualitativ hochwertigere Ausführung“, so die Bürgermeisterin Astrid Fodor.
Unter anderem umfasst das Dokument Informationen, wie besondere Bestimmungen für Eingriffe an Straßen, die kürzlich erneuert wurden, die Überwachung der Reparaturarbeiten durch das Bürgermeisteramt, die entsprechende Ausschilderung oder die technischen Angaben betreffend die Qualität der Materialien und deren Verwendung. Die Nichteinhaltung der Vorgaben des Bürgermeisteramtes kann, je nach Vergehen, mit bis zu 2500 Lei pro Fall geahndet werden.
Die Bestimmungen gelten gleichermaßen für die Baufirmen, die von den Eigentümern der verschiedenen Leitungsnetze beauftragt werden, und für Privatpersonen, welche die Arbeiten in Eigenregie ausführen. Betreffend die Arbeiten, welche die Privatpersonen selber ausführen, umfasst das Regelwerk eine Bestimmung, auf welche das Bürgermeisteramt eigens hinweist. Sollten die Arbeiten, deren Nutznießer eine Privatperson ist, auf einer Fläche von mehr als 40 Quadratmetern ausgeführt werden, hat der betreffende Bürger zwei Möglichkeiten: Zum einen kann er einen Vertrag mit einer Fachfirma abschließen und ihn dem Bürgermeisteramt zur Ausstellung der Genehmigung vorlegen. Zum anderen kann der Auftrag zur Ausführung der Arbeiten, gegen Bezahlung einer Gebühr, direkt dem Bürgermeisteramt vergeben werden. Dabei werden 13 Lei pro Quadratmeter bezahlt im Fall der Straßen, die mit Flusssteinen gepflastert sind, 80 Lei pro Quadratmeter für die Wiederherstellung der Asphaltschicht einer Straße oder eines Gehweges und 156 Lei pro Quadratmeter für die Arbeiten an mit Pflasterstein oder Steinplatten gepflasterten Flächen.