Bukarest (ADZ) – Ex-Regierungs- und Ex-PNL-Chef Ludovic Orban hatte die Regierungskoalition verklagt, weil sie sich konstant weigert, in 51 Ortschaften, die aus diversen Gründen ohne Bürgermeister oder ohne Kommunalrat geblieben sind, Wahlen auszuschreiben. Das Berufungsgericht Bukarest gab ihm in einem erstinstanzlichen, noch anfechtbaren Urteil recht. Das Gericht stellt in seiner Urteilsbegründung fest, dass die Ausschreibung von Neu-Wahlen/Teilwahlen im Falle von Vakanz zur Wahl ausgeschriebener Ämter Pflicht ist. Das Urteil wurde am 16. März verkündet.
„Die verklagte Regierung Rumäniens muss einen Regierungsbeschluss erlassen, in dem das Datum von Teilwahlen auf lokaler Ebene festgelegt wird“, heißt es im Urteil. „Die Regierung ist verpflichtet, das Prozedere zu starten, um diese Teilwahlen für die vakanten Bürgermeisterämter und für die aufgelösten Kommunalräte in allen Wahlbezirken zu organisieren, die in der zentralen Erfassung der Nationalen Wahlbehörde AEP als vakant geführt werden.“
Laut dieser Wahlbehörde AEP gibt es gegenwärtig in Rumänien 51 Ortschaften, wo Teilwahlen durchgeführt werden müssten. Da aber die AEP politisiert ist, macht sie das Spiel der Regierung mit, die das Geld für die Abhaltung von Teilwahlen lieber für populistische Vorhaben ausgibt und die Nichtabhaltung von Teilwahlen mit Sparmaßnahmen begründet. „Der 90-Tage-Termin für die Abhaltung von Teilwahlen im Falle der Vakanz eines Bürgermeisterpostens oder des Rücktritts eines ganzen Gemeinderats, wie es im Verwaltungscodex vorgesehen ist, ist strikt einzuhalten“, befindet das Bukarester Berufungsgericht. „Also ist jede Regierung Rumäniens verpflichtet, diese Frist einzuhalten und lokale Neu- oder Teilwahlen auszuschreiben.“
Die von Ludovic Orban gegründete „Forța Dreptei“ befindet in einem Kommentar zum Bukarester Gerichtsurteil: „Die Weigerung der Ciucă-Regierung, lokale Teilwahlen durchzuführen, wie das im Einklang stünde mit ihren legalen Obliegenheiten, ist eine Herausforderung für alle Kommunen, wo solche Wahlen durchgeführt werden müssten. Auch ist es der Beweis einer antidemokratischen Grundhaltung der gegenwärtigen politischen Machthaber, denn sie blockieren durch ihre Weigerung die Ausübung demokratischer Rechte durch die Bürger der betroffenen Ortschaften. Diese Rechte sind durch die Verfassung garantiert.“