Reschitza – Die jüngste Entscheidung des Verfassungsgerichts, derzufolge das Gesetz verfassungswidrig ist, das vom Parlament verabschiedet wurde und das ausdrücklich erlaubt, dass auf Bewährung verurteilte Bürgermeister ihres Amts walten dürfen, ist von der Präfektin des Banater Berglands, der Juristin Florenţa Albu, noch nicht umgesetzt worden. Sie müsste nämlich die Bürgermeister der Gemeinden Fârliug und Brebu, Ioan Borduz und Viorel Roşca, ihres Amtes entheben.
Gefragt, warum sie die Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht umgehend umsetzt, antwortete die Präfektin, dass sie vorerst auf Antwort seitens des Ministeriums für Verwaltung und Inneres auf ihre Anfrage wartet, wie im Fall der beiden Bürgermeister vorzugehen ist, zumal einerseits deren Kandidatur bei den Kommunalwahlen am 5. Juni trotz der über sie verhängten „endgültigen und unwiderruflichen Urteile“ (im Falle Borduz ausdrücklich: drei Jahre wegen Korruption) gerichtlich zugelassen wurde, andrerseits diese aufgrund eines Urteils des Obersten Justiz- und Kassastionshofs (ÎCCJ, Nr.18/2015) im vergangenen Jahr von ihrem Amtsvorgänger in der Präfektur vom Amt suspendiert worden waren.
Sie werde als Präfektin keinerlei Amtsenthebungsurkunde unterzeichnen, bevor sie eine Antwort vom zuständigen Ministerium auf ihre schriftliche Anfrage erhält, wie, konkret, vorzugehen ist.
Ioan Borduz war wegen Korruption zu drei Jahren auf Bewährung verurteilt worden, weil er im Rahmen eines EU-Projekts einen Teil der Gelder anders verwendet – nicht ENTwendet! – hatte als im Projektantrag vorgesehen, was von der Staatsanwaltschaft als Korruption eingestuft und vom Gericht als solche anerkannt wurde. Im Urteil auf Bewährung hatte das Gericht eine Formulierung einfließen lassen, die als Erlaubnis interpretiert werden konnte, dass der populäre Bürgermeister von Fârliug bei den Kommunalwahlen wieder kandidieren darf – was dieser am 5. Juni tat und worauf er prompt gewählt wurde. Am 27. Juni war er vereidigt worden. Im Einklang mit den neuesten rechtlichen Präzisierungen von allerhöchster Stelle müsste er nun seines Amtes enthoben werden. Laut Urteil 18/2015 des ÎCCJ müsste Präfektin Florenţa Albu das umgehend tun, im Lichte der neuesten Präzisierungen des Verfassungsgerichts sowieso. Die Rechtsanwältin Loredana Eleonora Sabo hat nun seitens der Zivilgesellschaft eine schriftliche Eingabe an die Präfektur gemacht, in der die Präfektin aufgefordert wird, die geltende Gesetzgebung für solcherlei Fälle umzusetzen.