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Kulturminister Alexandrescu antwortet MdP Ganţ betreffend Brukenthalmuseum

Hermannstadt (ADZ) – Seit dem Jahr 2006 übt das Brukenthalmuseum seine Tätigkeit auf Grund eines Abkommens zwischen Kulturministerium und Evangelischer Kirche A.B. in Rumänien aus. Die Evangelische Kirche ist Inhaberin des rückerstatteten Gebäudes und eines wichtigen Teils der Ausstellungsgegenstände, das Kulturministerium kommt für die „Betriebskosten“ auf. Seit der Vereinbarung über diese Partnerschaft richtete der DFDR-Abgeordnete Ovidiu Ganţ an jeden der seither amtierenden Kulturminister die Forderung, in Beratung mit der Kirchenleitung den Entwurf eines Beschlusses auszuarbeiten und der Regierung zum Annehmen vorzulegen, um die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit des national und international bedeutungsvollen Museums zu schaffen. Einen solchen Antrag sandte MdP Ganţ Ende vergangenen Jahres auch an Kulturminister Vlad Alexandrescu, der eine Antwort darauf im März dieses Jahres erteilte.

Laut Kulturminister Alexandrescu besteht in der Anwendung des zwischen Kulturministerium und der Evangelischen Kirchengemeinde A.B. Hermannstadt/Sibiu betreffend das Brukenthalmuseum unterzeichneten Abkommens ein Problem juristischer Natur. Nach Kenntnis des Ministeriums gibt es in Rumänien kein Museum, das seine Tätigkeit auf Grund eines Regierungsbeschlusses ausübt, weshalb das Ministerium detaillierter untersuchen möchte, inwieweit diesbezüglich kein Interessenkonflikt zum Gesetz der Museen 311/2003 besteht. Desgleichen möchte das Ministerium prüfen, in welchem Maß die Verfügungen des Abkommens in ihrer Gesamtheit erfüllt wurden.

In dem Schreiben teilt der Kulturminister die Absicht mit, zum Abschluß des bei der Unterzeichnung des Abkommens zwischen den beiden Seiten vereinbarten Prozesses beitragen zu wollen, der derzeitigen Gesetzeslage Rechnung tragend. Die erteilte Antwort solle als Arbeitshypothese und nicht endgültige, offizielle Haltung des Kulturministeriums, sondern als Information betrachtet werden. Desgleichen wird die Bitte um Verständnis geäußert für die zusätzlich benötigte Zeit, um die Situation zu untersuchen. Auch wird das Versprechen abgegeben, dass in kürzest möglicher Zeit ein begründeter endgültiger Standpunkt zugestellt wird.