Hermannstadt (ADZ) – Zu den parlamentarischen Anfragen, die der DFDR-Abgeordnete Ovidiu Ganţ am 16. Januar eingereicht hatte, gehörte auch jene an Kulturminister Ioan Vulpescu betreffend den immer noch ausstehenden Regierungserlass, um die Tätigkeit des Brukenthalmuseums per Gesetz zu fundieren. Nach vier Monaten erhielt der DFDR-Abgeordnete nun die Antwort des Ministers.
Mitgeteilt wird darin, dass das Brukenthalmuseum eine öffentliche Kultureinrichtung von nationaler Bedeutung mit juristischer Person und dem Kulturministerium, gemäß Regierungsbeschluss Nr. 90/2010 (sowie weiterer Ministererlasse über das Organisieren und die Tätigkeit des Kulturministeriums) direkt unterstellt ist.
Das mit dem Landeskonsistorium der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien 2005 unterzeichnete Abkommen bestätigt die juristische Regelung für die dem Evangelischen Stadtpfarramt gemäß Beschluss Nr. 614 vom 21. Mai 2005 rückerstatteten Güter und setzt Maßnahmen zur Organisation und Tätigkeit des Museums fest. Das Abkommen besagt ferner, dass das Ministerium einen Regierungserlass über das Organisieren und die Tätigkeit des Museums nach dem Abschließen des unentgeltlichen Nutzungsvertrags zwischen dem Evangelischen Stadtpfarramt und dem Brukenthalmuseum als Nutzer initiieren werde.
Auch heißt es in dem 2005 unterzeichneten Abkommen ferner, dass die Regierung den Erlass erst nach Abschließen des Übergabe-Protokolls und Durchlaufen weiterer Etappen zur Klassifizierung der Objekte sowie Abschließen von Nutzungsverträgen einleitet, Vorgänge, die noch nicht beendet sind. In der Antwort von Minister Ioan Vulpescu heißt es ferner, dass die zu treffenden gesetzlichen Regelungen das bestehende Regelwerk im Bereich der Tätigkeit der Museen respektieren müssen, das 2005 unterzeichnete Abkommen aber keine ausdrückliche legale Grundlage für das Erlassen eines Normativaktes darstellen kann.
Bezug genommen wird im Schreiben des Ministers desgleichen auf die Rolle des wissenschaftlichen Beirates, des Verwaltungsrates und die Aufgaben des Managers, die auch im Falle des Brukenthalmuseums die Gesetzgebung einhalten und nicht durch einen Regierungserlass oder Abkommen geregelt werden können. Das Ministerium unternehme Bemühungen, um die besten Lösungen zur Organisation und der Tätigkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu finden, schließt Kulturminister Ioan Vulpescu sein Schreiben.
„’Wir werden alles tun’, ist der Tenor des Schreibens, es wird aber wenig geschehen“, meint MdP Ovidiu Ganţ dazu. „Es wird noch Jahrzehnte dauern, ehe die Klassifizierung aller Objekte beendet ist, die den enteigneten Kollektionen angehört haben, eine baldige Lösung betreffend die Tätigkeit des Brukenthalmuseums ist also nicht in Sicht.“