Ökofarmerregistrierung ab September

Wer umweltfreundliche Landwirtschaft betreibt, muss sich jährlich einschreiben

Reschitza - Laut Mitteilung der EU-Zahlstelle APIA werden die Landwirte, die 2014 umweltkonforme Landwirtschaft betreiben wollen, ab dem 1. September und bis am 15. Oktober dieses Jahres von APIA und den Kreisdirektionen für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung registriert. Betreiber von ökologischer Landwirtschaft müssen alljährlich dieses bürokratische Prozedere wiederholen, aufgrund dessen die entsprechenden Unterstützungen seitens der EU-Zahlstelle ausgezahlt werden.

Mit der Registrierung einher geht auch die Hinterlegung der Gesuche zur „spezifischen Unterstützung“ von Qualitätsverbesserungen im Bereich umweltfreundliche Landwirtschaft und deren Produkten sowie Vermarktung. Unterstützungen gewährt werden den Pflanzen- und Tierzuchtfarmen, die sich in der „Konversionsphase“ befinden, also übergehen von konventioneller zu ökologischer Landwirtschaft, wobei sowohl natürliche Personen als auch Firmen bzw. Rechtspersonen sich der Unterstützungen erfreuen können, sofern sie aufgebaut sind nach den Regeln, die im Dringlichkeitsbeschluss der Regierung Nr. 44/2008 festgelegt sind. Rechtspersonen müssen „kumulativ“ zusätzliche Bedingungen erfüllen.

All jene, die um Unterstützung für das Betreiben ökologischer Landwirtschaft ansuchen, müssen sich im vorangehenden Jahr im System ökologischer Landwirtschaft registriert haben, über die Kreisdirektionen für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, welche verpflichtet sind, die ökologischen Farmen/Landwirtschaftsbetriebe beim Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung registrieren zu lassen.

Die Ökofarmen müssen auch einen Inspektionsvertrag mit einem autorisierten einschlägigen Inspektions- und Zertifizierungsorganismus haben, in welchem obligat das Stadium der Konversion – „Jahr 1“, „Jahr 2“, „Jahr 3“ – vermerkt sein muss, die Größe der ökologisch verarbeiteten Fläche, die Kulturen, die darauf stehen, die Zahl der Nutztiere, die Zahl der Bienenvölker usw., was der Zertifizierer in schriftlicher Form festhalten muss. Das nennt sich dann „Konformitätszertifikat“ oder „Rechtfertigendes Dokument“. Nicht zuletzt muss der Antragsteller einer Ökounterstützung sich verpflichten, das umweltkonforme System mindestens fünf Jahre lang anzuwenden. Für EU-Unterstützung im ökologischen Pflanzenbau ist eine Minimalfläche von 0,3 Hektar nötig, wo entweder mehrjährige Kulturen oder nachhaltige Weiden und Heuwiesen stehen.

Jeder Antragsteller für Unterstützungen in ökologischer Landwirtschaft kann nur einen einzigen Antrag stellen, entweder für Pflanzenbau oder für Tierzucht, bzw. für Unterstützung bei der Aufzucht einer einzigen Tierart oder für Bienenzucht.

Wie ersichtlich, sind die Restriktionen ziemlich zahlreich und auch die bürokratischen Anforderungen sind recht buschig, wobei aber nicht alles allein auf die Kappe der EU geht.