Hermannstadt - Eine Reihe Kontrollen hinsichtlich der Prüfung der Umsetzung der arbeitsgesetzlichen Regelungen betreffend den Betrieb und das zu befolgende Meldeverfahren für Rechtspersonen, die in Rumänien als Personalvermittler agieren, führte das Arbeitsamt Hermannstadt/Sibiu im Rahmen einer nationalen Kampagne auf Initiative der Arbeitsinspektion in der Zeit vom 4. zum 14. Dezember des Vorjahres durch. Die Hermannstädter Beamten prüften dabei 25 Personalvermittler im Kreis Hermannstadt und stellten dabei knapp 30 Mängel fest, für die Behebungsmaßnahmen angeordnet wurden. Desgleichen wurden die Ordnungswidrigkeiten mit Verwarnungen und drei Geldstrafen im Gesamtwert von 28.000 Lei geahndet. Eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Lei musste ein Unternehmen hinnehmen, das kostenpflichtige Personalvermittlung durchführte und somit gegen die Vorgaben des Art. 8, Abs. (5) des Gesetzes 156/2000 betreffend den Schutz der im Ausland werktätigen rumänischen Staatsbürger verstieß. Eine weitere Gesellschaft muss mangels einer Datenbank, aus der die bindenden Arbeitsangebote im Ausland und die Identifikationsdaten der Bewerber hervorgehen, eine Geldstrafe von 5000 Lei bezahlen und eine weitere Geldstrafe im Wert von 3000 Lei wurde für die Unterlassung der trimestriellen Meldung der vermittelten und im Ausland angestellten Personen verhängt.
Im Zuge der Änderung des vorgenannten Gesetzes zielten die vorgenommenen Kontrollen, abgesehen von der Prüfung des Betriebes und der Einhaltung der Meldepflichten der Personalvermittler, auf die Bewusstmachung der Einhaltung der neulich eingeführten gesetzlichen Vorgaben sowie die Verringerung der negativen sozialen und wirtschaftlichen Folgen infolge der Nichteinhaltung des Gesetzes ab.